Ist der Kaminofen stillgelegt?
Staubminderungseinrichtung einbauen – ja oder nein
Energieagentur des Landkreises Böblingen auch auf der Trendbaumesse in Böblingen am 8./9. Februar 2025
Die Energieagentur Kreis Böblingen informiert, was sich geändert hat beim Betrieb von sogenannten „Einzelraumfeuerstätten“. Bis 31. Dezember 2024 mussten Nutzer von älteren Kaminen und Kachelöfen nachweisen, dass diese die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten (vorgegeben in der Bundesimmissionsschutzverordnung, BimSchV). Fehlt dieser Nachweis oder wurde nicht nachgerüstet, gilt die Feuerstätte erst einmal als stillgelegt. Betroffen waren alle Feuerstätten, die zwischen 1. Januar 1995 und 21 März 2010 in Betrieb genommen wurden. Sie alle dürfen nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen.
Seit Jahresbeginn kontrollieren Schornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau, ob die Vorschriften umgesetzt wurden. Wurde eine Staubminderungseinrichtung eingebaut, die die Emissionen verringert, kann die Feuerstätte weiter genutzt werden. Wer keinen Nachweis über die Nachrüstung hat, darf seinen Kachelofen oder Kamin seit 1. Januar 2025 nicht mehr betreiben. Eine Ausnahme gilt für Feuerstätten, die bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen und solche, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen, Badeöfen, Backöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Wo eine Feuerstätte stillgelegt ist, kann sie mit der entsprechenden Nachrüstung wieder in Betrieb genommen werden. Doch es gilt, genau hinzuschauen. Die Staubminderungseinrichtung muss geeignet sein und man sollte durch Fachleute sicherstellen, dass die Grenzwerte dann eingehalten werden. Denn angesichts evtl. hoher Kosten für eine solche Einrichtung kann ein kompletter Austausch oder eine dauerhafte Stilllegung die sinnvollere Entscheidung sein.
Wer plant, sich einen neuen Kamin oder Kachelofen anzuschaffen, ist bei den Grenzwerten auf der sicheren Seite: Feuerstätten, die aktuell im Handel verkauft werden, müssen die gesetzlichen Vorschriften erfüllen und benötigen keinen weiteren Nachweis. Das Umweltlabel „Blauer Engel“ weist Modelle aus, die effizienter und emissionsärmer als andere sind, also einen höheren Wirkungsgrad, weniger Brennstoffeinsatz und damit geringere Kosten haben.
Das richtige Heizen mit Holz schont die Umwelt, und - durch den reduzierten Brennstoffbedarf -auch den Geldbeutel. Die Schadstoffbelastung der Luft durch Holzöfen wird sich ebenso verringern wie die Anzahl der Nachbarschaftsbeschwerden wegen Rauch- und Geruchsbelästigung durch falsch bediente Öfen und Kamine. Wer noch einen landkreisweiten Gutschein für die Aktion „Ofenführerschein“ ergattern möchte, findet ihn online auf www.ofenakademie.de/boeblingen/. Dort kann ein Zugangscode abgefragt werden. Danach kann das Online-Training jederzeit begonnen, unterbrochen und später fortgesetzt werden.
Eine kostenlose, neutrale und unabhängige Erstberatung rund um die energetische Sanierung, Heizungserneuerung oder Nutzung erneuerbarer Energien gibt es nach Terminvereinbarung bei der Energieagentur Kreis Böblingen. Zusätzlich können kostengünstige Beratungen vor Ort in Kooperation mit der Verbraucherzentrale vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 07031 663-2040 oder im Internet unter www.ea-bb.de.
Eine weitere Gelegenheit, sich umfassend über Sanierungsthemen zu informieren, ist auch die Trendbaumesse in Böblingen, die vom 8. bis 9. Februar in der Kongresshalle Böblingen stattfindet. Die Energieagentur des Landkreises Böblingen wird mit einem Stand dort vertreten sein.