Schutzkonzept im Ehrenamt
Liebe Leser*innen,
das Bundeskinderschutzgesetz wurde im Jahr 2012 im Zuge des Kinderschutzpakets verbessert und trat im gleichen Jahr in Kraft. Ein Schwerpunkt liegt nun auf den Führungszeugnissen für Ehrenamtliche sowie erweiterten Kriterien zur Qualitätsentwicklung eines Schutzkonzeptes.
Wir nehmen unsere Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche ernst und setzen uns aktiv für deren körperliche und geistige Unversehrtheit ein. Wir treten gegen Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus ein. Die Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen soll in einem sicheren und vertrauensvollen Raum stattfinden.
Wir setzen die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz konsequent um und stellen sicher, dass nur Personen (sowohl haupt-, neben- als auch ehrenamtlich), die für die Betreuung, Beaufsichtigung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen geeignet sind, beschäftigt werden. In der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 79a. Gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2(a) des Bundeskinderschutzgesetzes wird ein erweitertes Führungszeugnis im Ehrenamt gefordert, wenn das Engagement im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe stattfindet. Die Kriterien für die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ergeben sich insbesondere aus der Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen. In Ausnahmefällen kann auch eine Selbstverpflichtungserklärung (DOCX, 37 KiB) unterzeichnet werden. Um festzustellen, unter welchen Umständen ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist, kann ein Prüfschema (PDF, 329 KiB) verwendet werden.
Das Team der Ehrenamtskoordination hat wichtige Dokumente und Informationen für Sie bereitgestellt. Die FAQ zum erweiterten Führungszeugnis gibt Ihnen Antworten auf wichtige Fragen zur Antragstellung, Kostenübernahme und Datenschutzbestimmungen für die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses. Wenn Sie weitere Fragen oder Anmerkungen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir nehmen entsprechende Anhaltspunkte sensibel wahr und holen bei Bedarf frühzeitig fachliche Unterstützung von zuständigen Stellen wie Kinderschutzfachkräften, dem Jugendamt oder dem Justiziariat des Landratsamtes Böblingen ein.
Daten und Fakten für ein Schutzkonzept, können Sie den Präsentationen der Einführungsveranstaltung entnehmen: