Brennholz
Wer mit Holz heizt bekommt viel Energie für sein Geld! Der Energiegehalt eines Festmeters (Kubikmeters) Buchenholz (lufttrocken, Wassergehalt 15 Prozent) beträgt rund 2700 kWh. Dies entspricht dem Energiegehalt von 270 l Heizöl.
Bei einem Heizölpreis von 0,68 € pro Liter (Durchschnittspreis 2018 bis 2019: 68,9 - 67,3 Cent / Liter) besitzt ein Festmeter Buchenholz einen theoretischen Wert von rund 185 € (ohne Bereitstellungskosten). Der durchschnittliche Preis für einen Festmeter Brennholz aus heimischen Wäldern betrug vergangenes Jahr im Landkreis Böblingen rund 62 €. Mit Holz aus den heimischen Wäldern kann also um ungefähr 65 % billiger als mit Öl geheizt werden.
Und wer mit selbst gespaltenem Holz heizt, dem wird mindestens zweimal warm: Erst beim Spalten, dann beim Verfeuern.
Holz hat als Brennstoff in seiner Bedeutung in den letzten Jahren wieder deutlich zugenommen. In der Regel werden die Baumarten Eiche und Buche wegen ihres guten Preis-/Leistungsverhältnisses als Brennholz bevorzugt. Die kommunalen Waldbesitzenden bieten aber auch Nadelbrennholz zum Verkauf an.
In welcher Form wird Brennholz im Wald angeboten?
Das Brennholz wird an private Endverbraucher entweder als "Brennholz lang" oder als Flächenlos (Reisschlag) abgegeben. Brennschichtholz (Meterholz) ist nur noch in Ausnahmefällen erhältlich.
Brennholz lang
Flächenlos (Reisschlag)
Ein Flächenlos ist ein abgegrenzter Bereich im Wald, dessen Grenzen optisch markiert sind. In diesem Bereich kann der Brennholzkunde den nach dem Holzeinschlag dort verbliebenen Schlagraum (Äste, Baumgipfel, zerbrochene Stammteile) selbst aufarbeiten. Da Holzmenge und Größe der Parzelle eines Flächenloses sehr unterschiedlich sein können, gibt es keine festen Preise. Holz aus Flächenlosen ist aber deutlich günstiger als "Brennholz lang", da das Holz nicht direkt am Weg liegt, sondern noch aus der Waldfläche heraus geborgen werden muss.
Wie komme ich an Brennholz?
Das Brennholz wird in der Regel über die jeweiligen Kommunen verkauft. Einige Kommunen verkaufen Ihr Holz direkt über die Rathäuser oder im Online Shop. Aufgrund der großen Nachfrage in den letzten Jahren sind Kommunen vermehrt dazu übergegangen, ihr Brennholz zu versteigern. Die aktuellen Versteigerungstermine und das individuelle Brennholzangebot der jeweiligen Kommunen können Sie den Amtsblättern, den Internetseiten der Städte und Gemeinden sowie der aktuellen Tageszeitung entnehmen oder auf Nachfrage beim jeweiligen Rathaus in Erfahrung bringen.
Die jeweils gültigen Mindestabnahmemengen können bei den zuständigen Forstrevierleitenden erfragt werden.
Viele unserer Kommunen besitzen bereits ein Online Angebot, das Sie über die Homepage des Brennholzportals abrufen können.
In welchem Verkaufsmaß wird das Brennholz angeboten?
Das Brennholz wird von den Kommunen und dem Amt für Forsten fast ausschließlich im Verkaufsmaß Festmeter (Fm) angeboten. Ein Fm entspricht einem Würfel reiner Holzmasse mit der Kantenlänge von einem Meter. Ein Raummeter (Rm) entspricht dagegen einem Würfel mit derselben Kantenlänge, wobei das Holz hier geschichtet ist und entsprechende Hohlräume aufweist. Eine weitere Verkaufseinheit ist der "Schüttraummeter" (SRm). Viele Brennholzhändler bieten die ofenfertigen Brennholzscheite in dieser Einheit an. Ein SRm entspricht dabei demselben Würfel mit einem Meter Kantenlänge, wobei die Scheite hier lose geschüttet und mit entsprechend größeren Hohlräumen vorliegen.
Ein Anhaltspunkt zu den unterschiedlichen Raummaßen und deren Umrechnungszahlen soll folgende Tabelle wiedergeben:
Brennholz in Festmeter (Fm) |
Brennschicht- holz in Raummeter (Rm), ungespalten |
Brennschicht- holz in Raummeter (Rm), gespalten |
Brennholz- scheite (Buche, 33 cm lang), lose geschüttet (SRm) |
---|---|---|---|
1,0 Fm |
1,4 Rm |
1,6 Rm |
2,0 SRm |
0,7 Fm |
1,0 Rm |
1,2 Rm |
1,4 SRm |
0,4 Fm |
0,6 Rm |
0,7 Rm |
1,0 SRm |
Wichtige Hinweise für die Brennholzaufarbeitung:
Fahren im Wald
Der Kaufbeleg stellt für die Dauer der Aufarbeitung eine Fahrberechtigung dar. Diese Berechtigung gilt nur für Fahrten auf dem direkten Weg zu Ihrem Brennholz. Das Fahren im Wald ist grundsätzlich nur auf befestigten Waldwegen, Maschinenwegen und Rückegassen erlaubt. Unberechtigtes Fahren im Wald stellt nach § 83 Abs. 2 Landeswaldgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.
Zertifizierung und Totholz im Wald
Der Kommunal- und Staatswald im Landkreis Böblingen ist PEFC zertifiziert. Dieses Zertifikat steht für eine nachhaltige und umweltgerechte Waldbewirtschaftung. Dazu gehört auch, dass abgestorbene Bäume oder liegende Baumteile in angemessenem Umfang im Wald natürlich verrotten dürfen. Dieses sogenannte Totholz ist ein wichtiger Lebensraum für viele Insekten, Vögel und Kleinsäuger. Es wird daher nicht alles Holz, das im Wald liegt, als Flächenlos verkauft.
Merkblatt für Brennholzkunden
Die Brennholzaufarbeitung im Landkreis Böblingen ist mit einigen Bedingungen und Regeln verbunden. Wer beim Landratsamt oder einer der Kommunen Brennholz erwirbt, erkennt diese Bedingungen und Regeln mit dem Kaufvertrag an. Die Bedingungen, Regeln und ergänzende Hinweise finden Sie im Merkblatt für Brennholzkunden (PDF, 50,6 KiB) wieder. Dieses Merkblatt ist für die Brennholzaufarbeitung im Staatswald innerhalb des Landkreises Böblingen verbindlich. Die Kommunen im Landkreis Böblingen haben in der Regel dieselben Bedingungen. Lassen Sie sich aber zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Brennholzkauf das entsprechende Merkblatt der Kommune aushändigen.
Sicherheit und Rettungskette, Merkblatt der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat im Dezember 2010 ein Merkblatt herausgegeben, dass dem Privatwaldbesitzer und auch dem Brennholzselbstwerber hilfreiche Infos gibt, welche Maßnahmen vor einem Unfall zu beachten sind und vor allem auf was nach einem Unfall zu achten ist. Das Merkblatt finden Sie hier (PDF, 22,6 KiB).
Brennholzlagerung
Brennholz darf im Wald nur in Absprache mit dem Forstrevierleitenden gelagert werden. Hinweise zur Lagerung von Brennholz im Außenbereich erhalten Sie im Merkblatt des Bau- und Umweltschutzamtes (PDF, 2,529 MiB).
Waldarbeit ist gefährlich
Gerade für Personen, die nur gelegentlich im Wald arbeiten! Wir empfehlen deshalb dringend, vor dem ersten Einsatz der Motorsäge oder nach längeren Pausen von mehreren Jahren einen Lehrgang zu besuchen. Ein Kurs ist sicher keine Gewähr, dass nichts passieren kann. Aber wer ohne diese Grundkenntnisse zur Motorsäge greift, handelt fahrlässig. Sie gefährden dann nicht nur Ihre Gesundheit und Ihr Leben, sondern auch das von Helfern oder unbeteiligten Dritten.
Für die Aufarbeitung von Brennholz in zertifizierten Forstbetrieben ist ein mehrtägiger, qualifizierter Motorsägenlehrgang verpflichtend. Diese Kurse werden von Unternehmen und auch von ForstBW landesweit zentral angeboten.
ZDF-Video: Brennholz selber machen
11.12.12: ZDF-Reporterin Sandra Schäffner macht ihr Brennholz selber - im Herrenberger Stadtwald unter fachlicher Anleitung von Forstrevierleiter Winfried Seitz und Forstwirtschaftsmeister Jörg Maurer. [Video als mp4-Datei] (MP4, 32,778 MiB)
SWR4 Tübingen berichtet vom Motorsägenkurs
Unser Kurs am 20. Oktober 2010 fand auch das Interesse von SWR4 Tübingen. Den Radiobeitrag der Reporterin Sarah Klumps können Sie HIER (MP3, 1,913 MiB) anhören.