Serviceleistungen, Auskünfte
Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung ist vom 23.12. bis 30.12.2024 geschlossen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis!
Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster
Im Liegenschaftskataster werden als Basisinformationen flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude sowie weitere Angaben geführt (siehe Führung des Liegenschaftskatasters). Jede Person, die ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Liegenschaftskataster und sie betreffende Unterlagen einsehen und Auskünfte erlangen. Persönliche Einsicht ist zu den Kontaktzeiten und nach Vereinbarung im Kundenservice des Amts für Vermessung und Flurneuordnung möglich.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Ebenfalls bei berechtigtem Interesse können aktuelle Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bezogen werden:
- in graphischer Form als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr
- in schriftlicher Form als Flurstücks-, Eigentums- oder Bestandsnachweis
Die Auszüge des Liegenschaftskatasters werden als PDF angeboten. Alternativ können die Auszüge auf Papier oder im Datenformat NAS abgegeben werden. Die Bestellung der Auszüge kann online, schriftlich (PDF, 680,7 KiB) oder persönlich im Kundenservice erfolgen. Einsichtnahme, Auskünfte und Auszüge sind in der Regel kostenpflichtig.
Sonderleistungen des Amts für Vermessung und Flurneuordnung
- Beurkundung und Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung und Teilung von Grundstücken (nach §15 VermG gebührenfrei)
- Bescheinigung gegenstandsloser Rechte als Grundlage der Löschung im Grundbuch