Führung des Liegenschaftskatasters
Jede Person, die ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten (Auskunft Liegenschaftskataster).
Grund und Boden sind von zentraler Bedeutung für unsere Gesellschaft. Zur Sicherung des Grundeigentums und für einen geordneten Grundstücksverkehr ist neben dem Grundbuch das Liegenschaftskataster notwendig. Das Liegenschaftskataster ist seit seiner Entstehung vor rund 200 Jahren der einzige flächendeckende und aktuell gehaltene Nachweis aller Liegenschaften im Lande. Es ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung. Das Liegenschaftskataster weist die Flurstücksentwicklung auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen landesweit nach.
Das Liegenschaftskataster ist ferner Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme und insgesamt auf die Bedürfnisse unserer multimedialen Kommunikationsgesellschaft ausgerichtet.
Als untere Vermessungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Böblingen (außer der Stadt Sindelfingen mit ihren Teilorten) zuständig. Im Liegenschaftskataster des Amtsbezirks (567 km2) sind rund 258.000 Flurstücke und ca. 143.000 Gebäude nachgewiesen.
Die Kataster- und Vermessungsverwaltungen der deutschen Bundesländer haben seit 2014 ihre digitalen Liegenschaftskatasternachweise in ein neues System umgestellt. Im Landkreis Böblingen sind diese beiden Datenbestände Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) bereits seit Oktober 2012 im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) zusammengefasst.
Dabei wurden die Daten des Liegenschaftskatasters in ein neues Datenmodell migriert, das internationalen Normen und Standards entspricht. In den bisherigen Nachweisen des Liegenschaftskatasters wurden historisch bedingt zahlreiche Informationen redundant geführt. In ALKIS® ist jede Information nur noch einmal gespeichert, so dass Fehlerquellen wegfallen und das Liegenschaftskataster wirtschaftlicher geführt werden kann. Somit liegen im Liegenschaftskataster mit ALKIS® erstmals für alle Bundesländer deutschlandweit einheitliche Daten vor.
Zum Inhalt des Liegenschaftskatasters gehören Basisinformationen zur Festlegung der Flurstücksgrenzen, zur Fläche, Lage, Nutzung, Angaben zu Gebäuden, topographische Einzelobjekte sowie die Landes-, Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen. In Übereinstimmung mit dem Grundbuch werden die Eigentümerangaben nachrichtlich geführt. Hinzu kommen Aussagen über Bodenordnungsmaßnahmen, die Bodenschätzungsergebnisse der Finanzverwaltung und sonstige öffentlich-rechtliche Festlegungen wie z.B. die Klassifizierung von Straßen und Gewässern.
Die bei Katastervermessungen und Grenzfeststellungen erstellten Vermessungsschriften wie Fortführungsrisse oder Fortführungsnachweise, ermittelte Maßzahlen, Koordinaten und Flächen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Mit diesen Unterlagen ist es jederzeit möglich, die Übereinstimmung zwischen der örtlichen Lage der Grenzpunkte und ihrer Festlegung im Liegenschaftskataster zu überprüfen und fehlende Grenzzeichen wieder herzustellen.