Jagd und Wildtiermanagement

Das Landratsamt ist Untere Jagdbehörde und zuständig für die Erteilung von Jagdscheinen und Fragestellungen rund um die Jagd und das Wildtiermanagement. Die Mitarbeitenden der Unteren Jagdbehörde stehen für Ihre Anliegen zur Jagd gerne zur Verfügung. Zu einzelnen Jagdthemen finden Sie hier weitere Informationen.

Aktuell ist keine Ausstellung von Jagdscheinen möglich

Auf Weisung des Ministeriums dürfen wir derzeit Jagdscheine weder verlängern noch neu ausstellen. Hintergrund ist die kürzlich erfolgte Änderung des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes, welche Abfragen bezüglich der Zuverlässigkeit bei weiteren Behörden vorsieht.
Die beiden zuständigen Ministerien befinden sich in Abstimmung und haben eine zeitnahe Lösung des Problems in Aussicht gestellt.

Aktuelles zur Jagdscheinverlängerung

Im Regelfall müssen die Jagdscheine zur Verlängerung abgegeben werden und werden dann in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Daher bitten wir Sie die nötigen Unterlagen (Antragsformular (siehe hier (PDF, 225,7 KiB)), Jagdscheinheft und die Versicherungsbestätigung der Jagdhaftpflicht) in den Briefkasten des Landratsamtes einzuwerfen oder uns die Unterlagen auf dem Postweg zukommen zu lassen.

Ihre Briefsendungen richten Sie bitte an:
Landratsamt Böblingen
- Untere Jagdbehörde -
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Die Jagdscheine werden schnellstmöglich verlängert und mit einem Gebührenbescheid (Rechnung) zurückgeschickt.
Eine persönliche Vorsprache ist nur im Einzelfall und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Vor dem Wechsel des Jagdjahres bieten als besonderen Service wieder eine sofortige Verlängerung in Präsenz an. Dies ist jedoch nur in bestimmten Zeitfenstern und mit einem Termin per Online-Buchung möglich.

Die Terminbuchung finden Sie unter dem folgenden externen Link:
Terminbuchung

Mitarbeitende der unteren Jagdbehörde

Andreas Hank
SachgebietsleiterAndreas Hank
Landratsamt Böblingen- Forsten -Zimmer D 221Parkstraße 1671034 BöblingenTel.: 07031 / 663-1010Fax: 07031 / 663-1029E-Mail: a.hank@lrabb.de
Sprechzeiten:Mo - Fr 08:30 - 12:00 Uhrund nach Vereinbarung
Zuständigkeit:· Forstliche Dienstleistungen im Körperschafts- und Privatwald· Büroorganisation· Kreishaushalt· Arbeitssicherheit· EDV-Beauftragter· Jagdverwaltung
· Ausbildung von Praktikanten und Studierenden
· Bodenschutzkalkung
     
Bastian Junghans: Junger Mann mit schwarzer Brille und blauem Pullover
N. N.
FunktionsmitarbeiterN. N.
Landratsamt Böblingen- Forsten -Zimmer D216Parkstraße 1671034 BöblingenTel.: 07031 / 663-1006Fax: 07031 / 663-1029E-Mail: @lrabb.de
Sprechzeiten:Mo - Fr 08:30 - 12:00 Uhrund nach Vereinbarung
Zuständigkeit:
·Wildtierbeauftragter
· Genehmigung der Jagd im befriedeten Bezirk
     
Julika Heinz
Julika Heinz

Landratsamt Böblingen- Forsten -Zimmer D 216Parkstraße 1671034 BöblingenTel.: 07031 / 663-1018Fax: 07031 / 663-1029E-Mail: j.heinz@lrabb.de
Sprechzeiten:Di 08:30 - 12:00 UhrDo 08:30 - 12:00 Uhr
Zuständigkeit:·Jagdscheine
· Führung des forstlichen Flächenverzeichnisses· Abrechnung von Harvestereinsätzen
     
Anja Haug
Anja Haug

Landratsamt Böblingen
- Forsten -
Zimmer D 216
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Tel.: 07031 / 663-1016
Fax: 07031 / 663-1029
E-Mail: a.haug@lrabb.de

Sprechzeiten:
Mo, Di und Do 08:30 - 12:00 Uhr
Zuständigkeit:
·Jagdscheine

Jagd

Beantragung von Jagdscheinen (Verlängerung und Erstausstellung)

Ihre Briefsendungen richten Sie bitte an: 
Landratsamt Böblingen
- Untere Jagdbehörde -
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Folgende Dokumente müssen zur Beantragung der Verlängerung bzw. des ersten Jagdscheines bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht werden:

  • Antragsformular (PDF, 225,7 KiB)
  • Versicherungsbestätigung der Jagdhaftpflicht
  • Personalausweis in Kopie (mit Vorder- und Rückseite)
  • Passbild (bei Verlängerung nur wenn das Jagdscheinheft voll ist)

(Die oben genannten Dokumente können auch vorab per E-Mail an forsten@lrabb.de zugeschickt werden.)

Für die Beantragung des ersten Jagdscheins müssen der Unteren Jagdbehörde zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden: 

  • Prüfungszeugnis (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie)
  • Passbild 

Kosten

Die Kosten setzen sich aus der Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen.
Rechtsgrundlage: Gebührenverordnung des Landratsamts Böblingen; § 28 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Drei-Jahresjagdschein: 285 € (Gebühr 135 € + Jagdabgabe 150 €)
Jahres- und Jugendjagdschein: 123 € (Gebühr 73 € + Jagdabgabe 50 €)
Tagesjagdschein: 98 € (Gebühr 73 € + Jagdabgabe 25 €)
Eintrag von Jagdpachtflächen in den Jagdschein: 20 €  

Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für Jagdförderung, jagdliche Forschung, wildbiologische Forschung und Wildschadensverhütung

Wildtierschützer

Wildtierschützerausweise können bei der Unteren Jagdbehörde beantragt werden. 

Für die Beantragung benötigen Sie: 

Jagd im befriedeten Bezirk / Fallenjagd

Grundsätzlich ist die Jagd im befriedeten Bezirk, bspw. Siedlungsbereiche, verboten. In Ausnahmefällen kann die Untere Jagdbehörde Ausnahmegenehmigungen erteilen. Neue Fallen müssen beim Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. geprüft und registriert werden. Antragsformular Jagd im Befriedeten Bezirk (PDF, 150,7 KiB)

Stadtjäger

Stadtjägerinnen und Stadtjäger sollen in Fragen des Wildtiermanagements und zu Wildtieren im Siedlungsbereich beraten. Sie ermöglichen neben der Beratung und Umsetzung von Managementkonzepten auch ein schnelles, situationsangepasstes Eingreifen – auch mit jagdlichen Mitteln - ohne vorgelagertes Verwaltungsverfahren im Rahmen der Beauftragung. Aufgrund der stetig zunehmenden innerörtlichen Konflikte mit Wildtieren, insbesondere mit Fuchs und Marder, bietet die gesetzliche Regelung einen bürgerfreundlichen Lösungsansatz. Stadtjägerin und Stadtjäger sind nicht nur Netzwerkpartner des Wildtierbeauftragten, sondern stehen mit ihrer Funktion auch allen Organisationen und ehrenamtlichen Helfern im Umgang mit Wildtieren unterstützend zur Verfügung.

Die Stadtjäger werden bei Vorliegen einer entsprechenden jagdlichen Zusatzausbildung auf Antrag durch die untere Jagdbehörde anerkannt. Nach Anerkennung können sie von den Kommunen eingesetzt werden und sind dann - sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen - zur Jagdausübung im befriedeten Bezirk berechtigt. Die Beauftragung der Stadtjäger erfolgt durch den Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerin bzw. deren Nutzungsberechtigte.

Nachtsichttechnik

Für den Einsatz von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen (Dual-Use-Geräte) sind keine behördlichen Beauftragungen mehr notwendig. Die Verantwortung für den gesetzeskonformen Einsatz der jeweiligen Geräte liegt beim Benutzer.

Wildtierbeauftragter

Der Wildtierbeauftragte des Landkreises Böblingen ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Themen Wildtiere und Jagd. Insbesondere bei Wildtieren im Siedlungsbereich und Wolfssichtungen bzw. Wolfsrissen können Sie sich an den Wildtierbeauftragten wenden. 

Wildtierbeauftragter des Landkreises Böblingen

N. N.
Landratsamt Böblingen- Forsten -
Zimmer D216
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Tel.: 07031 / 663-1006
Fax: 07031 / 663-1029

Sie haben ein Wildtier gefunden?

Lesen Sie hier die wichtigsten Infos zum Umgang mit aufgefundenen Wildtieren: 
Infoblatt Wildtier gefunden (PDF, 496 KiB)

Wildfleisch

Wild gehört zu den noch wenigen naturbelassenen Nahrungsmitteln unserer Zeit. Wildbret ist ein besonders wohlschmeckendes Fleisch, das sich durch einen niedrigen Fett- und Cholesterinanteil auszeichnet und einen hohen Gehalt an Eiweiß, Eisen, Vitaminen und Mineralstoffen aufweist. Der vorzügliche Fleischgeschmack ist durch die natürliche Lebensweise des Wildes unverwechselbar. 

Regionales Wildfleisch (Wildbret) kann über folgende Homepage www.wild-auf-wild.de oder beim Landesforstbetrieb ForstBW unter schoenbuch@forstbw.de bezogen werden. 

Veterinäramt

Beim Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung am Landratsamt Böblingen erhalten Sie weitere Informationen zu bspw. Trichinenproben, Tierseuchenprävention, uvm.

Waffen

Für waffenrechtliche Fragen (z.B. Eintragung neuer Waffen oder Anbauteile, Aufbewahrung von Waffen usw.) wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde am Landratsamt (Kreispolizeibehörde) bzw. bei den großen Kreisstädten Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen.

Fischerei

Die Untere Fischereibehörde ist beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Fragen zu Ihrem Fischereischein beantwortet das für Sie zuständige Bürgermeisteramt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesfischereiverband Baden-Württemberg oder den Kreisfischereivereinen Böblingen und Sindelfingen. 

Kollage von Jagdbildern