Photovoltaik-Pflicht Baden-Württemberg

Das Klimaziel des Landes – Klimaneutralität bis 2040 – lässt sich nur mit erneuerbaren Energien erreichen. Die Photovoltaik spielt hierbei eine ganz zentrale Rolle: Baden-Württemberg ist von der Sonne verwöhnt, das Potenzial auf den Gebäudedächern, an den Fassaden und auf Parkplatzüberdachungen ist enorm. Photovoltaik ist zudem erprobt und überall verfügbar, der Einbau genehmigungsfrei. Wir können sofort mit dem Ausbau beginnen, was wir auch müssen, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen.

Alle wichtigen Informationen zur Photovoltaik-Pflicht finden Sie im Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht. (PDF, 16,956 MiB)

Häufig gestellte Fragen:

Wann gilt die Photovoltaik-Pflicht?

Die Photovoltaik-Pflicht gilt für alle Bauherrinnen und Bauherren in Baden-Württemberg, die 

  • ein neues Wohngebäude,
  • ein neues Nichtwohngebäude
  • einen offenen Parkplatz mit 
    mehr als 35 Stellplätzen, oder
  • eine grundlegende Dachsanierung 
    planen und realisieren. 

Brauche ich eine Genehmigung für meine PV Anlage?

Gemäß des Anhangs zu § 50 Abs. 1 Nr. 3c LBO sind PV Anlagen grundsätzlich genehmigungsfrei.

Eine Genehmigung wir dann erforderlich, wenn es sich um eine gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge handelt oder die PV Anlage auf oder an einem denkmalgeschützen Gebäude erreichtet werden soll.

Kann ich mich von der Pflicht befreien lassen?

In einzelnen Fällen gibt es die Möglichkeit, sich von der Photovoltaik-Pflicht teilweise oder komplett befreien zu lassen, beispielsweise, wenn die Installation einer Photovoltaik-Anlage einen unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand darstellen würde oder sonstige öffentlich-rechtliche Pflichten wie beispielsweise Denkmalschutz-Auflagen der Solarnutzung entgegenstehen.

Formulare für Befreiungsanträge

Nachweis der Photovoltaik-Pflicht

Spätestens zwölf Monate nach der Errichtung der Anlage muss der unteren Baurechtsbehörde eine Bestätigung der Bundesnetzagentur vorliegen, dass die Photovoltaik-Anlage im Markstammdatenregister registriert worden ist. Eine solche Registrierungsbestätigung wird den Nutzerinnen und Nutzern durch das Marktstammdatenregister automatisch per E-Mail zugesendet.

Förderungen

Aktuell gibt es keine Förderungen für Photovoltaik Anlagen vom Landratsamt Böblingen.