Flurneuordnung

... allgemein

Flurbereinigungsverfahren dienen der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung. Durch die Neugestaltung des Zuschnitts und der Eigentumsverhältnisse ländlicher Grundstücke in Verbindung mit Wegebau und Maßnahmen für die Landschaftspflege werden die Ziele der Landentwicklung sozialverträglich und bürgernah umgesetzt.

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Das Flurbereinigungsgesetz unterscheidet verschiedene Verfahrensarten der Flurbereinigung:

  • Verfahren nach §§ 1 und 37 FlurbG (Regelflurbereinigung)
  • Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
  • Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
  • Beschleunigte Zusammenlegung nach § 91 FlurbG
  • Freiwilliger Landtausch nach § 103 a FlurbG

... im Landkreis Böblingen

Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung ist als untere Flurbereinigungsbehörde für die Planung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz im Landkreis Böblingen zuständig. Derzeit laufen im Kreis Böblingen 10 Flurbereinigungsverfahren mit einer Gesamtfläche von rund 1.750 Hektar. Bei diesen Flurneuordnungen handelt es sich überwiegend um sogenannte Unternehmensverfahren, in denen der durch den Bau von Umgehungsstraßen entstandene Flächenverlust sozialverträglich ausgeglichen sowie die Durchschneidungsschäden für Landwirtschaft und Natur so weit wie möglich kompensiert werden. Der Schwerpunkt der in letzter Zeit neu angeordneten oder geplanten Projekte liegt auf Verfahren, die den Zielsetzungen der Gemeindeentwicklung, der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen.

Aktuelle Flurbereinigungsverfahren:

Grafik Bürger GIS-Verfahren

Hier geht es zum Bürger GIS.

Ansprechpartner zu ihrem Verfahren finden Sie unter Allgemeine Informationen/Bearbeiter des Verfahrens.

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Parkstraße  2
71034 Böblingen

Sachgebietsleiterin:
Claudia Kallning
Tel: 07031 / 663 - 5070
c.kallning@lrabb.de

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Dann vereinbaren Sie jetzt einen Telefon- oder Präsenztermin:

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9 – 12 Uhr

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