„Gemeinsam im Landkreis Böblingen, wir bürgern Sie ein!“
Wichtige Informationen
Hinweis
Wir bitten von Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung abzusehen. Für die Antragsabgabe ist keine persönliche Vorsprache erforderlich. Ihr Einbürgerungsantrag gilt als gestellt, wenn Sie den Antrag bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgegeben oder direkt an das Landratsamt Böblingen gesendet haben. Aufgrund der Umstellung auf die elektronische Akte bitten wir Sie, die Antragsunterlagen nicht zu klammern, keine Klarsichtfolie zu verwenden und keine Unterlagen im Original einzureichen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Unterlagen vorab selbst kopieren könnten.