Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
Über die Weihnachtsfeiertage ist eine Beglaubigung nach dem Schengener Abkommen montags, am 23.12.2024 und am 30.12.2024 jeweils um 11:00 Uhr möglich. Ab dem 02.01.2025 gelten dann wieder die regulären Zeiten dienstags & donnerstags.
Im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen)
Die Beglaubigungen nach dem Schengener Abkommen zum Mitführen von Betäubungsmitteln (BTM) bei Auslandreisen finden in der offenen Sprechstunde (nur in Böblingen-Hulb, Dornierstraße 3) jeweils
- dienstags und donnerstags um 11:00 Uhr und
- donnerstags um 15:00 Uhr statt.
Sie benötigen keinen Termin mehr. Sie können eine Beglaubigung nur erhalten, wenn Sie im Landkreis Böblingen wohnen.
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Gültiges Ausweisdokument mit Nachweis über den Wohnort im Landkreis Böblingen
- Originalrezept bzw. Kopie
- Das korrekt und vollständig vom Arzt ausgefüllte Formular für das Mitführen von Betäubungsmitteln (Bitte achten Sie darauf, dass Sie mit dem Arzt das richtige Formular verwenden!)
- Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe (PDF, 271,8 KiB)
- Für die Bearbeitung wird eine Gebühr i.H.v. 18,00 € erhoben (Zahlweise ausschließlich mit EC-Karte)
- Weitere Informationen und die Formulare finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Unvollständig oder falsch ausgefüllte Unterlagen können nicht beglaubigt werden!
Rückfragen stellen Sie bitte unter 07031 / 663 1740 oder unter gesundheitsamt@lrabb.de