Wohnraumförderung

Das Land Baden-Württemberg bietet auf der Grundlage des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022 Förderungen für:

  • Familien mit Kindern, für den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum in Form von zinsverbilligten Darlehen. Auch schwerbehinderte Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen können eine Förderung erhalten. Dabei werden sowohl Häuser als auch Eigentumswohnungen, Neubau bzw. Neuerwerb und der Erwerb von gebrauchten Immobilien gefördert. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen gewisse Förderkriterien eingehalten werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Einhaltung von Einkommensgrenzen und der Wohnflächenobergrenzen. Auch die Einhaltung bestimmter energetischer Anforderungen beim Neubau wird vorausgesetzt. 
  • Investoren, die bereit sind, sozial gebundene Mietwohnungen zu bauen oder neu errichtete Wohnungen zu erwerben, um den Wohnraum wohnberechtigten Haushalten gegen eine reduzierte Mietzahlung (Sozialmiete) zu überlassen. Das ist auch bei frei werdenden Wohnungen im Bestand möglich. 

Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen sind immer aktuell über die Homepage der L-Bank unter: www.l-bank.de abrufbar.
Die Homepage des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, informiert insbesondere zu den rechtlichen Grundlagen, unter: www.mlw.baden-wuerttemberg.de