Umwelthygiene und Trinkwasser
Mitarbeiter des Gesundheitsamts führen in Krankenhäusern und Gemeinschaftseinrichtungen Kontrollen durch und beraten, wie die Ausbreitung von Krankheitserregern vermieden werden kann. (Persönliche Hygiene, bauliche Voraussetzungen, Vorbeugung und gezielte Bekämpfung von Schimmelpilzen). Die Umwelthygiene befasst sich mit den Schadstoffbelastungen in Wasser, Boden und Luft (z.B. Nitrat im Trinkwasser, Altlasten in Deponien und PCB-Belastungen in Innenräumen). Wir beraten über Messstrategien, die Bewertung der Ergebnisse und geben Hinweise zu Sanierungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten auf Anfragen oder im Auftrag von Behörden. Messungen werden jedoch nicht vorgenommen.
Wasserkontrolle
Trinkwasser
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Die Anforderungen an das Trinkwasser sind außerordentlich hoch. Dadurch wird garantiert, dass die Bevölkerung vor möglichen Verunreinigungen durch Krankheitserreger oder chemische Substanzen geschützt wird. Das Gesundheitsamt kontrolliert regelmäßig die öffentlichen und privaten Trinkwasserversorgungen im Landkreis nach der aktuellen Trinkwasserverordnung. Von der Nutzung eigener Wasservorkommen bis zur Nutzung von Bodenseewasser (Fernwasserversorgung) sind im Landkreis Böblingen alle Versorgungsarten vorhanden.
Informationen des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)
Trinkwasserverordnung
Hier finden Sie die:
- Trinkwasserverordnung
- Übersicht Anzeigepflicht bei Wasserversorgungsanlagen nach §11 TrinkwV (PDF, 83,6 KiB)
- Anzeige nach § 11 Abs 1 TrinkwV für eine zentrale Wasserversorgungsanlage oder Kleinanlage (PDF, 85,8 KiB)
- Anzeige nach § 11 Abs. 1 TrinkwV für Gebäudewasserversorgungsanlage (PDF, 93,1 KiB)
- Anzeige einer mobilen Trinkwasserversorgungsanlage, gewerbliche oder öffentliche Tätigkeit nach § 11 Nr. 2 TrinkwV (PDF, 75,6 KiB)
- Anzeige einer Grenzwertüberschreitung gemäß § 16 (1) (PDF, 9 KiB)
- Anzeige einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage nach § 11 Nr. 3 TrinkwV (PDF, 258 KiB)
- Empfehlungen für ergänzende Angaben in Maßnahmeplänen nach § 16 (5) (PDF, 546,3 KiB)
- Merkblatt Straßenfeste (PDF, 37,8 KiB)
Aufbereitung und Chlorung
Wenn Trinkwasser nicht die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung einhält, muss es aufbereitet werden, d.h. organische und chemische Verunreinigungen müssen entfernt und das Wasser muss desinfiziert werden. Zur Vermeidung von bakteriellen Verunreinigungen (Transportsicherheit) wird im öffentlichen Leitungsnetz meist gechlort. In den privaten Trinkwasserversorgungen kommen häufig UV-Entkeimungsanlagen zum Einsatz. Die neue Trinkwasserverordnung des Jahres 2001 hält in manchen dieser Fälle zusätzliche Aufbereitungsmaßnahmen für erforderlich.
Wasserverbesserung
Angeblich erhöhte Schadstoffwerte veranlassen viele Verbraucher einen Wasserfilter zu kaufen. Tatsache ist, dass diese weder notwendig noch sinnvoll sind. Die Gefahr der Verunreinigung mit Bakterien und der Abgabe chemischer Substanzen aus den Filtermaterialien ist groß. Auch kann es je nach Filterart zu einer Entfernung wichtiger Mineralien wie zum Beispiel Magnesium kommen.
Relativ neu auf dem Markt sind die Sodawasserbereiter, die mit Hilfe einer Kohlensäurepatrone aus Leitungswasser Sprudel herstellen. Grundsätzlich ist gegen diese Art der Wasserzubereitung nichts einzuwenden. Auf kühle Lagerung und regelmäßige Reinigung muss aber geachtet werden.
Im Haushalt kann es ratsam sein, die ersten Liter Wasser, welche am Morgen aus der Leitung kommen, nicht für die Nahrungszubereitung zu verwenden. Hier handelt es sich um sogenanntes Stagnationswasser welches über Nacht chemische Substanzen aus der Hausleitung lösen konnte. Auch die Gefahr einer möglichen Verkeimung ist hier größer als bei Wasser, das direkt aus dem Ortsnetz kommt. Sollten noch Fragen zum Trinkwasser in Ihrem Wohnort bestehen, so wenden Sie sich bitte an das örtliche Wasserversorgungsunternehmen!
Legionellen
Legionellen sind Bakterien, die zwei verschiedene Krankheitsbilder hervorrufen können:
- Die sogenannte Legionärskrankheit, die vor allem als schwere Lungenentzündung verläuft.
- Das sogenannte Pontiac-Fieber, das ähnlich wie eine Grippeerkrankung mit Fieber und Kopf- und Gliederschmerzen verläuft.
Im Trinkwasser, das als solches benutzt wird, sind die Legionellen keine Gefahr für den Menschen. Erst durch Einatmen der Erreger mit feinem Wassernebel (Aerosol), wie er beispielsweise beim Duschen, in der Nähe von Luftbefeuchtern, Springbrunnen, Whirlpools oder beim Zahnarzt entsteht, kann es zu einer Erkrankung kommen. An Legionellose erkranken vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen und allgemeiner Abwehrschwäche. Risikofaktoren sind außerdem höheres Alter, Rauchen und Alkoholmissbrauch.
Legionellenbefall in Hausinstallatonen (PDF, 33,2 KiB)
Sind Hausinstallationen von z.B. Altenpflegeheimen oder Krankenhäusern, Kindergärten oder Hotels usw. mit Legionellen kontaminiert, ist es unbedingt notwendig, dass die Legionellen bekämpft werden. Eine erste Maßnahme kann eine thermische Desinfektion des Systems sein. Diese Sofortmaßnahme muss unbedingt durch weitergehende verfahrenstechnische und/oder bautechnische Sanierungsmaßnahmen ergänzt werden. Das Gesundheitsamt hat hierzu ein Merkblatt (PDF, 33,2 KiB) erstellt und steht bei weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Legionellen
- Ein- und Zweifamilienhäuser fallen per Definition nicht unter die Legionellenuntersuchungspflicht!
- Die Meldepflicht für Großanlagen beim Gesundheitsamt (ehemals § 13 (5) Trinkwasserverordnung) besteht nicht mehr. Auffällige Befunde müssen weiterhin gemeldet werden.
- Informationsblatt zur Untersuchung auf Legionellen (PDF, 5,38 MiB)
- Liste der Trinkwasseruntersuchungsstellen (siehe Downloads rechts auf der Seite)
- Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse (PDF, 76,1 KiB)
- Empfehlungen für Ergänzungen in Maßnahmeplänen (PDF, 546,3 KiB)
Bäder
Betriebs- und Dachablaufwasser
Immer häufiger wird Regenwasser als natürliche Ressource in Haushalten genutzt. Hierzu werden oft Regenwassernutzungsanlagen (Betriebs- und Dachablaufwassernutzungsanlagen) verwendet, die zusätzlich zu den Trinkwasserleitungen im Haushalt installiert werden. Alle Eigentümer und Betreiber von Betriebs- und Dachablaufwassernutzungsanlagen sind gesetzlich verpflichtet, diese dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Dies soll unter Nutzung des entsprechenden Formblattes (PDF, 101,7 KiB) geschehen. Alle bestehenden und neuen Anlagen, die zusätzlich im Haushalt installiert wurden oder noch werden, sind anzuzeigen. Weiterhin alle Wiederinbetriebnahmen und Stilllegungen. Ziel der Überwachung ist, dass die Anlagen darauf geprüft werden sollen, ob sie strikt von der Trinkwasserinstallation getrennt sind und eine Verunreinigung des Trinkwassers durch das Brauchwasser nicht stattfinden kann. Hierzu können unter Umständen auch Wasseruntersuchungen notwendig sein. Die häufig verwendeten einfachen Regentonnen zur Gartenbewässerung sind von dieser Regelung nicht betroffen.