Wohnen in einer besonderen Wohnform

Beim Wohnen in einer besonderen Wohnform handelt es sich um die Betreuung im Heim (besondere Wohnform), wenn die häusliche Versorgung z.B. durch Verwandte nicht mehr sichergestellt werden kann und ambulante Maßnahmen (noch) nicht ausreichen. Die im Heim lebenden Menschen mit Behinderung werden von erfahrenen Fachkräften rund um die Uhr betreut, gefördert und bei der Eingliederung im Leben in der Gemeinschaft unterstützt.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Soziales und Teilhabe - Sachgebiet „Teilhabe für Menschen mit Behinderung“, Parkstraße 16, 71034 Böblingen, mit den unten aufgeführten Unterlagen. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann eine Entscheidung über die beantragte Maßnahme erfolgen.

Was Sie vor Antragstellung abklären sollten

Vor Antragstellung sollten Sie abklären, ob der Hilfebedarf ggf. durch Leistungen vorrangig verpflichteter Reha-Träger (z.B. Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherungsträger,...) oder anderweitig gedeckt werden kann. In Frage kommen z.B.: Soziotherapie, Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen, Nachbarschaftshilfe, Leistungen der Krankenkasse für die Rehabilitation psychisch kranker Menschen (RPK-Maßnahmen),...

Bitte beachten Sie

Einkommens- und Vermögensgrenzen sind zu beachten und können im Einzelfall bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe erfragt werden.  

Antragsunterlagen

  • Eingliederungshilfe-Antrag mit entsprechenden Nachweisen (Kopie Personalausweis / Reisepass, Kopie Schwerbehindertenausweis, Nachweis Pflegegrad, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, ...)
  • Vermögenserklärung mit den entsprechenden Nachweisen (Kopien Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Kopien Sparbücher, ...)
  • Bereits vorhandene ärztliche Berichte und Atteste zur Behinderung/Erkrankung
  • Bereits vorhandene Sozialberichte / IBRP

Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Angaben angefordert werden.

Bei Rückfragen zu den einzelnen Antragsunterlagen können Sie sich auch gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe wenden.

Zu den Antragsformularen