Schallschutzprogramm Flughafen Stuttgart
Aufgrund des neuen Fluglärmgesetzes war der Lärmschutzbereich für den Flughafen Stuttgart neu festzusetzen. Dies erfolgte mit der Veröffentlichung der Verordnung des Landes Baden-Württemberg über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Stuttgart am 29. Dezember 2010.
Nach dem Fluglärmgesetz kann der Eigentümer einer Wohnung die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen beantragen, wenn das Grundstück, auf dem die Wohnung oder das Haus errichtet ist, in der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone liegt und nicht bereits im Rahmen früherer Schallschutzprogramme Förderungen gewährt wurden.
Im Landkreis Böblingen betrifft dies die Eigentümer von Wohnungen und Gebäuden in den Gemeinden Schönaich und Steinenbronn.
Ob Ihre Wohnung / Ihr Gebäude in der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone liegt und ob und ggf. welche Aufwendungen für baulichen Schallschutz erstattungsfähig sind, können Sie mit Hilfe der Adresssuche und der Kartendarstellung auf der Internetseite www.schallschutzprogramm-flughafen-stuttgart.de prüfen.
Hier finden Sie neben einer Informationsbroschüre mit allem Wissenswerten auch hilfreiche Formulare für eine leichtere Abwicklung der Erstattung von Aufwendungen.
Anträge sind beim Landratsamt Böblingen einzureichen.