Punkteregelung
Seit 01.05.2014 gelten die Bestimmungen des neu eingeführten Fahreignungs-Bewertungssystems (früher: Punktesystem)
Im Fahreignungsregister erfasste Straftaten und besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten werden mit 2 oder 3 Punkten, weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt bewertet.
Punkteabzug
Auskunft über den eigenen Punktestand kann jeder unentgeltlich erhalten. Einen entsprechenden Antrag richten Sie unter Angabe der vollständigen Personendaten und Anschrift sowie mit einem Identitätsnachweis an:
Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Fahreignungsregister
24932 Flensburg
Weitere Informationen erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt.