Integration Regelkindergarten (Integrationshilfe)

Durch die Finanzierung von zusätzlichen pädagogischen und begleitenden Hilfen (z.B. Unterstützung bei der Kontaktaufnahme, bei der Kommunikation, beim Anziehen, beim Essen oder beim Toilettengang) kann es Kindern mit (drohender) Behinderung ermöglicht werden, einen Regelkindergarten zu besuchen. Integrationshilfe wird in der Regel Kindern ab 3 Jahren gewährt und wird grundsätzlich direkt an die Träger der Kindergärten ausbezahlt.  

Wir weisen darauf hin, dass die Eingliederungshilfe nicht die Kindergartengebühren oder die täglichen Fahrtkosten erstattet. Sie umfasst auch keine therapeutischen Leistungen wie Ergotherapie oder Logopädie.

Antragsverfahren und Antragsunterlagen

Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Soziales und Teilhabe - Sachgebiet „Teilhabe für Menschen mit Behinderung“, Parkstraße 16, 71034 Böblingen, mit den unten aufgeführten Unterlagen. Im Einzelfall können andere Reha-Träger (z. B. Krankenkassen bei Kindern mit einer Diabeteserkrankung) für die Leistung zuständig sein.

Leistungen zur Integration in den Regelkindergarten werden ohne Berücksichtigung von vorhandenem Einkommen und Vermögen gewährt.

Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:

  • Antrag Eingliederungshilfe Regelkindergarten
  • Ärztliche Befunde bzw. Berichte (in der Regel vom Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ): Sollte Ihnen zur Zeit der Antragstellung noch kein SPZ-Bericht vorliegen, legen Sie uns bitte die Bestätigung des SPZ vor, dass Sie Ihr Kind zur Untersuchung angemeldet haben. In diesem Fall ist es hilfreich, wenn Sie uns die Kopie des Anamnesebogens, den Sie zur Anmeldung im SPZ ausfüllen müssen, zukommen lassen. Ergänzend können Sie vorhandene Therapieberichte von der Logopädie- oder Ergotherapie-Praxis vorlegen.
  • Stellungnahme einer Beratungsstelle (Frühberatung oder Heilpädagogischer Fachdienst)
  • Bericht des Kindergartens, aus dem hervorgehen sollte, welchen zusätzlichen Betreuungsbedarf der Kindergarten sieht, den das Stammpersonal nicht decken kann
  • Kopie des Ausweises oder des Reisepasses des Kindes (sofern vorhanden) sowie ggf. der Aufenthaltserlaubnis

Zu den Antragsformularen

Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Angaben angefordert werden.

Bei Rückfragen zu den einzelnen Antragsunterlagen können Sie sich auch gerne an das Team der Eingliederungshilfe wenden.