Förder- und Betreuungsgruppen

Die Förder- und Betreuungsgruppen bieten für Menschen, die (noch) nicht in der Lage sind im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten zu können, eine entsprechende Förderung und geeignete Tagesstruktur.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Soziales und Teilhabe - Sachgebiet „Teilhabe für Menschen mit Behinderung“, Parkstraße 16, 71034 Böblingen, mit den unten aufgeführten Unterlagen. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann eine Entscheidung über die beantragte Maßnahme erfolgen.

Bitte beachten Sie

Leistungen in den Förder- und Betreuungsgruppen stellen keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit dar. Die Leistungen in den Förder- und Betreuungsgruppen sind vermögens- und einkommensabhängig.

Antragsunterlagen

  • Eingliederunghilfe-Antrag mit entsprechenden Nachweisen (Kopie Personalausweis / Reisepass, Kopie Schwerbehindertenausweis, Nachweis Pflegegrad, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, ...)
  • Vermögenserklärung mit den entsprechenden Nachweisen (Kopien Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Kopien Sparbücher, ...)
  • Bereits vorhandene ärztliche Berichte und Atteste zur Behinderung/Erkrankung
  • Bereits vorhandene Sozialberichte / IBRP

Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Angaben angefordert werden.

Bei Rückfragen zu den einzelnen Antragsunterlagen können Sie sich auch gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe wenden.

Zu den Antragsformularen