Feinstaubplakette (Umweltplakette)
Am 01. März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung in Kraft (35. BImSchV, sog. "Kennzeichnungsverordnung") getreten. Sie verbietet bestimmten Fahrzeugen die Einfahrt in besonders ausgewiesene Zonen. In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß kann man eine sog. Feinstaubplakette erwerben. Ist ein Fahrzeug entsprechend gekennzeichnet, darf man dann entsprechend der Kennzeichnung in die Zonen einfahren. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die auf Grund der Antriebsart und der Schadstoffmenge auf Antrag entsprechend zugeteilt wird.
Umweltzonen
Die Zonen müssen durch das Zeichen 270.1 "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Ein Zusatzzeichen regelt, mit welcher Plakettenfarbe ein Fahrzeug dort Zufahrt hat.
Durchfährt ein Fahrzeug eine Umweltzone, ohne eine Plakette zu haben, droht ein Bußgeld, auch wenn das Fahrzeug von seinen Emissionswerten her durchfahren dürfte.
Weitere Informationen
Wie bekommt man die Plakette?
Sie ist bei allen anerkannten Abgasuntersuchungswerkstätten, Prüforganisationen unter Vorlage des Fahrzeugscheins bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I erhältlich. Bei der Zulassungsstelle ist die Nennung des Kennzeichens ausreichend. Hierbei ist es unerheblich welches Unterscheidungskennzeichen (z.B. S für Stuttgart, KN für Konstanz) das Fahrzeug hat. Der Preis für die Plakette beträgt bei den Zulassungsstellen im Landkreis Böblingen 7 €.
Feinstaubplakette für im Ausland zugelassene Fahrzeuge § 6 BImSchG
Feinstaubplakette für im Ausland zugelassene Fahrzeuge § 6 BImSchG. Ausländische Fahrzeuge müssen ebenfalls mit einer Plakette ausgerüstet sein, wenn sie in eine Umweltzone einfahren möchten. Bei der Einstufung ausländischer Fahrzeuge in eine Schadstoffgruppe ist allerdings der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges maßgebend und nicht die Emissionsschlüsselnummer.