Feinstaubplakette (Umweltplakette)

Am 01. März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung in Kraft (35. BImSchV, sog. "Kennzeichnungsverordnung") getreten. Sie verbietet bestimmten Fahrzeugen die Einfahrt in besonders ausgewiesene Zonen. In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß kann man eine sog. Feinstaubplakette erwerben. Ist ein Fahrzeug entsprechend gekennzeichnet, darf man dann entsprechend der Kennzeichnung in die Zonen einfahren. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die auf Grund der Antriebsart und der Schadstoffmenge auf Antrag entsprechend zugeteilt wird.

Umweltzonen

Die Zonen müssen durch das Zeichen 270.1 "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Ein Zusatzzeichen regelt, mit welcher Plakettenfarbe ein Fahrzeug dort Zufahrt hat.

Straßenschild Umweltzone
Straßenschild Umweltzone
Straßenschild Ende Umweltzone

Durchfährt ein Fahrzeug eine Umweltzone, ohne eine Plakette zu haben, droht ein Bußgeld, auch wenn das Fahrzeug von seinen Emissionswerten her durchfahren dürfte.

Weitere Informationen

Wie bekommt man die Plakette?

Sie ist bei allen anerkannten Abgasuntersuchungswerkstätten, Prüforganisationen unter Vorlage des Fahrzeugscheins bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I erhältlich. Bei der Zulassungsstelle ist die Nennung des Kennzeichens ausreichend. Hierbei ist es unerheblich welches Unterscheidungskennzeichen (z.B. S für Stuttgart, KN für Konstanz) das Fahrzeug hat. Der Preis für die Plakette beträgt bei den Zulassungsstellen im Landkreis Böblingen 7 €.

Feinstaubplakette für im Ausland zugelassene Fahrzeuge § 6 BImSchG

Feinstaubplakette für im Ausland zugelassene Fahrzeuge § 6 BImSchG. Ausländische Fahrzeuge müssen ebenfalls mit einer Plakette ausgerüstet sein, wenn sie in eine Umweltzone einfahren möchten. Bei der Einstufung ausländischer Fahrzeuge in eine Schadstoffgruppe ist allerdings der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges maßgebend und nicht die Emissionsschlüsselnummer.

Wie bekommt man die Plakette für im Ausland zugelassene Fahrzeuge?

Ausländische Zulassungspapiere (oder Kopie) mitbringen.

Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Benzin)

Für die der erwähnte Nachweis nicht vorgelegt werden kann, werden bei Erstzulassung nach dem 31.12.1992 der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet.