Sachgebiet Betreuung und Vorsorge

Online-Terminvereinbarung für die Unterschriftsbeglaubigung von Vorsorgevollmachten

Bitte beachten Sie: 

Grundsätzlich sind Terminvereinbarungen weiterhin maximal 30 Tage im Voraus möglich. Die Einstellung von Terminen erfolgt entsprechend unserer Kapazitäten. Prüfen Sie ggf. die Verfügbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt, wenn keine passenden Termine angezeigt werden.

Wir bitten Sie, von individuellen Anfragen über die eingestellten Termine hinaus abzusehen.

Für die Terminbuchung klicken Sie bitte den Link: Terminbuchung (smartcjm.com).

Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe Ihrer E-Mail Adresse. Nach Vereinbarung Ihres gewünschten Termins erhalten Sie eine Terminbestätigung per E-Mail. Achten Sie daher bitte auch auf den Inhalt Ihres Spam-Ordners.

Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine Terminabsage über den Link in Ihrer Bestätigungsmail oder telefonisch über unser Sekretariat. So stehen die Termine für andere Bürger weiter zur Verfügung.

Anfragen zur telefonischen Terminvereinbarung richten Sie bitte an das Sekretariat. Für Terminanfragen per E-Mail nutzen Sie bitte ausschließlich die Online-Terminvereinbarung.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

In einer Vorsorgevollmacht legen Sie selbst fest, wer Sie bei welchen Aufgaben vertreten soll, wenn Sie selbst nicht (mehr) dazu in der Lage sind. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie als Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens als Bevollmächtigte, in Ihrem Namen rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen oder Erklärungen abzugeben. Durch eine Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift gegen Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments bestätigt. Die Betreuungsbehörde ist zuständig für diese Dienstleistung.

Weitere Informationen zur Vollmacht und zur Patientenverfügung finden Sie auf den Seiten des Justizministeriums Baden-Württemberg und auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz. Auf der Seite des Kreisseniorenrats Böblingen finden Sie Mustervordrucke einer Vollmacht, einer Betreuungs- und einer Patientenverfügung sowie eines Notfallbogens.

Rechtliche Betreuung

Das Betreuungsgesetz regelt Rechtsfragen bei Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können.

Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Umfang die Angelegenheiten der/des Betreuten zu besorgen und sie/ihn im erforderlichen Maß persönlich zu betreuen. Meist übernehmen Angehörige, Freunde oder Bekannte diese Aufgabe.

Selbständige Berufsbetreuer für den Landkreis Böblingen gesucht!

Hier finden Sie unsere aktuelle Stellenausschreibung (PDF, 114,3 KiB)mit allen wichtigen Informationen zu dieser Tätigkeit.

Formulare, Infoblätter und Broschüren