Begleitetes Wohnen für Menschen mit Behinderung in Familien
Beim begleiteten Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung in Familien lebt man in einer fremden Familie. Die Betreuung erfolgt durch die Gastfamilie, die hierfür ein Betreuungsentgelt erhält. Die fachliche Unterstützung erfolgt durch den Träger des begleiteten Wohnens.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Soziales und Teilhabe - Sachgebiet „Teilhabe für Menschen mit Behinderung“, Parkstraße 16, 71034 Böblingen, mit den unten aufgeführten Unterlagen.
Was Sie vor Antragstellung abklären sollten
Vor Antragsstellung sollten Sie abklären, ob der Hilfebedarf ggf. durch Leistungen vorrangig verpflichteter Reha-Träger (z.B. Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherungsträger,...) oder anderweitig gedeckt werden kann.
In Frage kommen z.B.: Soziotherapie, Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen, Nachbarschaftshilfe, Leistungen der Krankenkasse für die Rehabilitation psychisch Kranker Menschen (RPK-Maßnahmen),...
Bitte beachten Sie
Das Begleitete Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung in Familien kann nicht bei nahen Angehörigen (Eltern und Kinder) erfolgen. Einkommens- und Vermögensgrenzen sind zu beachten und können im Einzelfall bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner in Team der Eingliederungshilfe erfragt werden.
Antragsunterlagen
- Eingliederungshilfe-Antrag mit entsprechenden Nachweisen (Kopie Personalausweis / Reisepass, Kopie Schwerbehindertenausweis, Nachweis Pflegegrad, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, ...)
- Vermögenserklärung mit den entsprechenden Nachweisen (Kopien Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Kopien Sparbücher, ...)
- Bereits vorhandene ärztliche Berichte und Atteste zur Behinderung/Erkrankung
- Bereits vorhandene Sozialberichte / IBRP
Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Angaben angefordert werden.
Bei Rückfragen zu den einzelnen Antragsunterlagen können Sie sich auch gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe wenden.