Baulandumlegungen nach dem BauGB
Die Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, das gemäß §§ 45 bis 79 BauGB nach festen Verfahrensgrundsätzen abläuft. Umlegungsverfahren (PDF, 314,5 KiB) werden vom Umlegungsausschuss gemäß § 47 BauGB eingeleitet, um im Bereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) oder innerhalb einer im Zusammenhang bebauten Ortslage (§ 34 BauGB) die im Umlegungsgebiet liegenden Grundstücke neu zu ordnen, so dass diese sich für eine Bebauung hinsichtlich Form, Größe und Erschließbarkeit eignen.
Im Fall eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans regelt dieser für alle einbezogenen Grundstücke die angestrebte künftige Nutzung. Er ist die Grundlage für die Anpassung der Eigentumsverhältnisse an die gewünschten Planungsziele mit dem Instrument der Baulandumlegung.
Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung kann von der Gemeinde (Umlegungsstelle) mit der Durchführung der Umlegung beauftragt werden und ist dann der Ansprechpartner für alle privaten Eigentümer und Behörden innerhalb des Verfahrens.
Ergebnis der Umlegung: die neuen Grundstücke
Das Ergebnis eines Umlegungsverfahrens ist der Umlegungsplan. Hier wird mit der Zuteilung geregelt, welche Grundstücke der Beteiligte anstelle der bisherigen erhält. Der Verteilungsmaßstab zur Bestimmung des Landanspruchs eines Beteiligten geht entweder von dem Verhältnis der Flächen oder dem Verhältnis der Werte aus, in dem die Grundstücke vor der Umlegung zueinander stehen. Mehr- oder Minderzuteilungen auf den Anspruch des Beteiligten werden in Geld ausgeglichen. Der Zuteilungswert ist bei Bauland der Verkehrswert für unbebaute, voll erschlossene Grundstücke abzüglich der zu erwartenden Erschließungskosten.