Ambulant Betreutes Wohnen für ehemalige Suchtkranke (Nachsorge Sucht)
Die Wohngemeinschaften ehemaliger Suchtkranke sind Bestandteil der Gesamtkonzeption der Rehabilitation Suchtkranker in Baden-Württemberg. Das Betreuungsangebot für ehemalige Suchtkranke beschränkt sich auf Wohngemeinschaften und ist in der Regel auf bis zu 6 Monate (6 Monatspauschalen) nach Abschluss einer stationären Therapie angelegt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Betreuungsdauer um weitere 6 Monate auf längstens ein Jahr (12 Monatspauschalen) verlängert werden.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Soziales und Teilhabe - Sachgebiet „Teilhabe für Menschen mit Behinderung“, Parkstraße 16, 71034 Böblingen, mit den unten aufgeführten Unterlagen.
Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann eine Entscheidung über die beantragte Maßnahme erfolgen.
Was Sie vor Antragstellung abklären sollten
Vor Antragsstellung sollten Sie abklären, ob der Hilfebedarf ggf. durch Leistungen vorrangig verpflichteter Reha-Träger (z.B. Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherungsträger,...) oder anderweitig gedeckt werden kann.
Bitte beachten Sie
Einkommens- und Vermögensgrenzen sind zu beachten und können im Einzelfall bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe erfragt werden.
Antragsunterlagen
- Eingliederungshilfe-Antrag mit entsprechenden Nachweisen (Kopie Personalausweis / Reisepass, Kopie Schwerbehindertenausweis, Nachweis Pflegegrad, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, ...)
- Vermögenserklärung mit den entsprechenden Nachweisen (Kopien Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Kopien Sparbücher, ...)
- Leistungsbescheid des Leistungsträgers für die stationäre Therapie
- Ärztliche Verordnung der Nachsorge durch die Therapieeinrichtung
Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Angaben angefordert werden.
Bei Rückfragen zu den einzelnen Antragsunterlagen können Sie sich auch gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Team der Eingliederungshilfe wenden.