EU-Berichtspflicht

Nach Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße muss jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich machen.

Die Berichtspflicht des Landkreises Böblingen als Aufgabenträger für die Busverkehre wird durch eine entsprechende Veröffentlichung auf der Homepage des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) umgesetzt.

Vom Landkreis Böblingen wurden keine ausschließlichen Rechte gewährt.

Der Bericht des Zweckverbands Schönbuchbahn als nichtbundeseigenen Eisenbahn (NE-Bahn) wird auf dessen Homepage veröffentlicht.