Truppmannausbildung
Ziel der Truppmannausbildung ist die Fähigkeit, im Einsatz die Funktion Truppmann in den taktischen Einheiten Gruppe, Staffel und Trupp selbstständig und fachlich richtig wahrnehmen zu können.
Um dieses Ziel zu erreichen, durchlaufen die Angehörigen einer Einsatzabteilung verschiedene Ausbildungsabschnitte und Lehrgänge:
- Truppmannausbildung Teil 1
- Lehrgang Sprechfunker
- Lehrgang Atemschutzgeräteträger
- Ausbildung in einer Übungseinrichtung zur Brandbekämpfung ("heiße Ausbildung")
- Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Bronze. In der VwV Feuerwehrausbildung ist geregelt, dass das Feuerwehrleistungsabzeichen in Bronze sowie die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und die Heißausbildung durchgeführt werden "sollen". "Sollen" bedeutet, dass diese Ausbildungsgänge durchgeführt werden müssen. Sofern aus persönlichen oder organisatorischen Gründen dies nicht ermöglicht werden kann, kann in Ausnahmefällen auf diese Qualifikation verzichtet werden. Beispielsweise kann dies eine fehlende Atemschutztauglichkeit sein oder die Tatsache, dass keine Leistungsabzeichen-Abnahme durchgeführt wird bzw. keine Gruppe zustande kommt.
- Truppmannausbildung Teil 2
Die Truppmannausbildung wird nach landesrechtlichen Regelungen in der Feuerwehr beziehungsweise für mehrere Feuerwehren zusammengefasst auf Gemeinde- oder Kreisebene durchgeführt.
Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen.
Truppmannausbildung Teil 1
Thema | Inhalt |
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Lehrgangsziel | Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in der Truppmannfunktion unter Anleitung |
Einstiegsalter | Einstiegsalter ist, befürwortet von der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg, das vollendete 17. Lebensjahr |
Lehrgangsdauer | mindestens 70 Stunden (à 45 Minuten) Die Lehrgänge können über mehrere Wochen verteilt oder in Modulen durchgeführt werden |
Unterrichtsmethode | Gruppenarbeit, theoretischer Unterricht sowie praktische Ausbildung in der Gruppe |
Teilnehmerzahl | min. 14, max. 24 Teilnehmer |
Lehrinhalt | Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, Fahrzeug- und Gerätekunde, Rettung |
Erfolgskontrolle | Schriftliche und praktische Prüfung |
Truppmannausbildung Teil 2
Die Truppmannausbildung Teil 2 umfasst eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst von mindestens 40 Stunden pro Jahr.
Innerhalb des Zweijahreszeitraumes soll das Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Bronze erworben werden.
Zeiten im Einsatzdienst und die Vorbereitung zum Ablegen eines Feuerwehr-Leistungsabzeichens können insgesamt mit bis zu zehn Stunden pro Jahr angerechnet werden.
Im Rahmen der Truppmannausbildung sollen der Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" und eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (Heißausbildung) zusätzlich absolviert werden.
Die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr kann mit einem Jahr angerechnet werden, wenn die Ausbildung nach der Arbeitsanleitung für die Jugendfeuerwehren durchgeführt wurde und der Jugendfeuerwehrangehörige im Besitz der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr ist.
Thema | Inhalt |
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Lehrgangsziel | Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse |
Einstiegsalter | |
Lehrgangsdauer | Die Truppmannausbildung Teil 2 umfasst eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst von mindestens 40 Stunden pro Jahr |
Unterrichtsmethode | Gruppenarbeit, theoretischer Unterricht sowie praktische Ausbildung in der Gruppe |
Teilnehmerzahl | |
Lehrinhalt | Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, Fahrzeug- und Gerätekunde, Rettung |
Erfolgskontrolle |
Rechtliche Hinweise
In der VwV Feuerwehrausbildung ist geregelt, dass das Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Bronze sowie die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und die Heißausbildung durchgeführt werden "sollen".
"Sollen" bedeutet, dass die Ausbildungsgänge durchgeführt werden müssen.
Sofern aus persönlichen oder organisatorischen Gründen dies nicht ermöglicht werden kann, kann in Ausnahmefällen auf diese Qualifikation verzichtet werden.
Beispielsweise kann dies eine fehlende Atemschutztauglichkeit sein oder die Tatsache, dass keine Leistungsabzeichen-Abnahme durchgeführt wird bzw. keine Gruppe zustande kommt.
Organisatorischer Hinweis
Für den erfolgreichen Abschluss der Truppmannausbildung sowie als Voraussetzung für den "Truppführer" ist der Nachweis über die Ausbildung in der gasbefeuerten mobilen Brandübungsanlage (MÜB) erforderlich.
Diese Ausbildung wird jährlich im Landkreis Böblingen durchgeführt.
Ausbildungen in einer holzbefeuerten Brandübungsanlage (z.B. RDA) werden für die Teilnahme am "Truppführer" nicht anerkannt.