Ausbildung Truppführer
Voraussetzungen
Thema | Inhalt |
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Lehrgangsziel | Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel |
Zielgruppe | Aktive Feuerwehrangehörige |
Voraussetzung | Mindestalter: 18 Jahre, Truppmann-1 und -2, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Ausbildung in der mobilen Brandübungsanlage (MÜB), Leistungsabzeichen in Bronze |
Lehrgangsdauer | 35 Stunden (à 45 Minuten) |
Unterrichtsmethode | Vortrag sowie praktische Ausbildung in der Gruppe |
Teilnehmerzahl | Min. 16, max. Anzahl wird in Rücksprache mit dem Standort und Obmann durch LRA in der Ausschreibung bekannt gegeben. |
Lehrinhalt | Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz, Brandsicherheitswachdienst, Technische Hilfeleistung, gefährliche Stoffe und Güter |
Erfolgskontrolle | Schriftliche und praktische Prüfung |
Rückfragen | Landratsamt Böblingen Stabsstelle Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen Tel.: 07031/663-1346 Fax: 07031/663-1981 feuerwehrwesen@lrabb.de |
Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreiche Abschluss der Truppmannausbildung (Teil 1 und Teil 2), beachte: Dauer der Truppmannausbildung Teil 2!).
Die Voraussetzung an der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" kann in Ausnahmefällen entfallen, falls arbeitsmedizinische Gründe eine Teilnahme am Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" ausschließen.
Arbeitsmedizinische Gründe sind durch ein ärztliches Attest zu belegen.