Ausbildung Truppführer

Voraussetzungen

Thema Inhalt
Lehrgangsziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel
Zielgruppe Aktive Feuerwehrangehörige
Voraussetzung Mindestalter: 18 Jahre, Truppmann-1 und -2, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Ausbildung in der mobilen Brandübungsanlage (MÜB), Leistungsabzeichen in Bronze
Lehrgangsdauer 35 Stunden (à 45 Minuten)
Unterrichtsmethode Vortrag sowie praktische Ausbildung in der Gruppe
Teilnehmerzahl Min. 16, max. Anzahl wird in Rücksprache mit dem Standort und Obmann durch LRA in der Ausschreibung bekannt gegeben.
Lehrinhalt Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz, Brandsicherheitswachdienst, Technische Hilfeleistung, gefährliche Stoffe und Güter
Erfolgskontrolle Schriftliche und praktische Prüfung
Rückfragen Landratsamt Böblingen
Stabsstelle Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen
Tel.: 07031/663-1346
Fax: 07031/663-1981
feuerwehrwesen@lrabb.de

Hinweise für Lehrgangsteilnehmer

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreiche Abschluss der Truppmannausbildung (Teil 1 und Teil 2), beachte: Dauer der Truppmannausbildung Teil 2!).

Die Voraussetzung an der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" kann in Ausnahmefällen entfallen, falls arbeitsmedizinische Gründe eine Teilnahme am Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" ausschließen.

Arbeitsmedizinische Gründe sind durch ein ärztliches Attest zu belegen.

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Bevölkerungsschutz und
Feuerwehrwesen
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Feuerwehrwesen
Kreisbrandmeister
Guido Plischek
Tel: 07031 / 663 - 1345
Fax: 07031 / 663 - 1981
feuerwehrwesen@lrabb.de