Leistungsabzeichen

Stufen der Leistungsübungen und - abzeichen, Zweck​

Die Leistungsübungen werden als Einsatzübungen durchgeführt. Sie können in drei Stufen durchgeführt und entsprechend kann das dazu gehörige Leistungsabzeichen erworben werden.

Die Stufen sind:

Bronze

Löscheinsatz einschließlich der Rettung einer Person über tragbare Leiter.

Silber​

Löscheinsatz mit Wasserentnahme aus offenem Gewässer sowie technischer Hilfeleistungseinsatz einschließlich Rettung einer Person und Erste Hilfe.

Gold

Löscheinsatz einschließlich der Rettung einer Person über tragbare Leiter sowie technischer Hilfeleistungseinsatz einschließlich der Rettung einer Person und Erste Hilfe. Die Gruppe muss neben dem Lösch- und technischen Hilfeleistungseinsatz durch eine schriftliche Prüfung das notwendige Fachwissen nachweisen.

Anwenden von Vorschriften

Bei der Abnahme der Leistungsübungen sind zu beachten:
das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg

Die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV)​

  • FwDV 1 „Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“
  • FwDV 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“
  • FwDV 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“
  • FwDV 7 „Atemschutz“
  • FwDV 10 „Die tragbaren Leitern“
  • FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“
  • FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“
  • FwDV 810.3 „Sprechfunkdienst“

Die Unfallverhütungsvorschriften

  • Allgemeine Vorschriften GUV-V A1
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel GUV-V A2
  • Feuerwehren GUV-V C53
  • Sicherer Feuerwehrdienst GUV-I 8558
  • Merkblätter, Merkhefte GUV-I 8651
  • Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Gerät der Feuerwehr GUV-G 9102
  • Leiter und Tritte GUV-V D36
  • die Betriebs- und Bedienungsanleitungen der einzusetzenden Geräte in der jeweils  geltenden Fassung

Zusammensetzung der Gruppe

Die Gruppe besteht aus neun Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung einer Gemeinde- oder Werkfeuerwehr. Es können sich Feuerwehrangehörige aus mehreren Gemeindefeuerwehren beziehungsweise aus Gemeinde- und Werkfeuerwehr zu einer so genannten „gemischten Gruppe“ zusammenschließen.

Persönliche Voraussetzungen für LAZ Bronze

Für die Teilnahme an der Leistungsübung gilt Folgendes:

  • Alle teilnehmenden Feuerwehrangehörigen müssen die Truppmannausbildung Teil 1 erfolgreich abgeschlossen haben und dies durch eine Lehrgangsbescheinigung nachweisen.
  • Der Gruppenführer und der Maschinist müssen den für ihre Funktion erforderlichen Lehrgang durch eine Lehrgangsbescheinigung nachweisen.

Persönliche Voraussetzungen für LAZ Silber​

Für die Teilnahme an der Leistungsübung gilt Folgendes:

  • Alle teilnehmenden Feuerwehrangehörigen müssen die Truppmannausbildung Teil 1 sowie den Sprechfunkerlehrgang erfolgreich abgeschlossen haben und dies durch eine Lehrgangsbescheinigung nachweisen.
  • Die Atemschutzgeräteträger müssen den für ihre Funktion erforderlichen Lehrgang und zum Zeitpunkt der Leistungsübung die Tauglichkeit gemäß einer gültigen G26.3-Untersuchung nachweisen.
  • Der Gruppenführer und der Maschinist müssen den für ihre Funktion erforderlichen Lehrgang durch eine Lehrgangsbescheinigung nachweisen.

Das Leistungsabzeichen Silber kann frühestens im folgenden Kalenderjahr nach dem Erwerb des Leistungsabzeichens in Bronze erworben werden. Der Nachweis ist mit Besitzzeugnis zu erbringen.

Persönliche Voraussetzungen für LAZ Gold​

Für die Teilnahme an der Leistungsübung gilt Folgendes:

  • Alle teilnehmenden Feuerwehrangehörigen müssen den Lehrgang Truppführer erfolgreich abgeschlossen haben und dies durch eine Lehrgangsbescheinigung nachweisen.
  • Die Atemschutzgeräteträger müssen den für ihre Funktion erforderlichen Lehrgang und zum Zeitpunkt der Leistungsübung die Tauglichkeit gemäß einer gültigen G26.3-Untersuchung nachweisen.
  • Der Gruppenführer und der Maschinist müssen den für ihre Funktion erforderlichen Lehrgang durch eine Lehrgangsbescheinigung nachweisen.

Das Leistungsabzeichen Gold kann frühestens im folgenden Kalenderjahr nach dem Erwerb des Leistungsabzeichens in Silber erworben werden. Der Nachweis ist mit Besitzzeugnis zu erbringen.

Detailerläuterungen siehe Präsentation

Verlustmeldungen

Verlustmeldung (PDF, 104,6 KiB)

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Stabsstelle Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Leitung
Kreisbrandmeister
Guido Plischek
Tel: 07031 / 663 - 1345
feuerwehrwesen@lrabb.de

Feuerwehrwesen 
Sachgebietsleiter
Martin Amler
Tel: 07031 / 663 - 1344
feuerwehrwesen@lrabb.de

Feuerwehrwesen
Sachbearbeitung
Jacqueline Laure
Tel: 07031 / 663 - 1346
feuerwehrwesen@lrabb.de

Feuerwehrwesen
Sachbearbeitung
Alicia Braun
Tel: 07031 / 663 - 1975
feuerwehrwesen@lrabb.de

Feuerwehrwesen
Sachbearbeitung
Lucas Lang
Tel: 07031 / 663 - 1501
feuerwehrwesen@lrabb.de

Feuerwehrwesen
Technischer Sachbearbeiter
Digitalfunk und Digitale Alarmierung
Iven Bögel
Tel: 07031 / 663 - 2738
digitalfunk@lrabb.de

Bevölkerungsschutz
Sachgebietsleiter
Sebastian Leib
Tel: 07031 / 663 - 2792
bevoelkerungsschutz@lrabb.de

Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung
Timo Vohrer
Tel: 07031 / 663 - 1305
bevoelkerungsschutz@lrabb.de

Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung
Christina Nasdal-Offner
Tel: 07031 / 663 - 1300
bevoelkerungsschutz@lrabb.de

Integrierte Leitstelle
Technischer Leiter
Andreas Widmayer
Tel: 07031 / 663 – 1074
technik@leitstelle-boeblingen.de

Integrierte Leitstelle
Systemadministrator
Tobias Feil
Tel: 07031 / 663 – 1611
technik@leitstelle-boeblingen.de