Neuerung bei Öffentlichen Bekanntmachungen seit Jahresbeginn
Der Böblinger Kreistag hat im November eine Änderung der Bekanntmachungssatzung beschlossen. Mit dieser Änderung werden seit Beginn des Jahres 2024 alle Öffentlichen Bekanntmachungen, die nach der Bekanntmachungssatzung zu veröffentlichen sind und soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, rechtswirksam ausschließlich über die Homepage des Landratsamts Böblingen unter www.lrabb.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.
Mit nur wenigen Klicks gelangen interessierte Bürgerinnen und Bürger auch über die Startseite des Landratsamtes über den Button „Zu den amtlichen Bekanntmachungen“ auf die entsprechende Seite. Dies gibt dem Landratsamt insbesondere die Möglichkeit für kurzfristige, schnelle und dennoch rechtssichere Bekanntmachungen.
In den vier Tageszeitungen des Landkreises werden die öffentlichen Bekanntmachungen aber auch weiterhin veröffentlicht, jedoch zu rein informatorischen Zwecken und somit ohne jegliche Rechtswirkung. In einem einleitenden Satz wird darauf hingewiesen und der Titel der Information in „Bekanntmachung“ abgeändert.