Garten- und Schnittblumen gehören in die Biotonne
Lediglich Baum-und Heckenschnitt auf den Häckselplätzen erlaubt
Aus gegebenem Anlass informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb Böblingen, dass Garten- und Schnittblumen in die Biotonne gehören und nicht auf den Häckselplatz. In die grüne Tonne sollen auch bei Verzehr giftige Pflanzen wie Krokusse, Maiglöckchen oder Herbstzeitlose.
Mit Buchsbaumzünsler befallener Strauchschnitt darf in kleinen Mengen in die Biotonne gegeben oder in größeren Mengen auf einen der 25 Häckselplätze im Landkreis gebracht werden. Auf diese Plätze ist lediglich die Anlieferung von Baum- und Heckenschnitt erlaubt. Sortenreines Strukturmaterial kann vor Ort zerkleinert und anschließend weiterverwertet werden.