Unterkunft Geflüchtete
Landkreis Böblingen weitet seine Kapazitäten zur Unterbringung geflüchteter Menschen aus
Die Zugangszahlen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind weiterhin hoch, was auch die Situation in den Landkreisen in der vorläufigen Unterbringung und die Lage in den Kommunen in der Anschlussunterbringung weiterhin unter Druck bringt. (Wir berichteten zuletzt mit Pressemitteilung vom 3. November 2023). „Aufgrund der hohen Zuweisungszahlen von monatlich bis zu 350 Geflüchteten müssen wir die Kapazität in der vorläufigen Unterbringung im kommenden Jahr auf 3.800 Plätze erhöhen. Die derzeitige Kapazität von 2.600 Plätzen ist bis spätestens zum Jahreswechsel ausgeschöpft. Wir verfolgen, das ehemalige Haus am Parksee in Leonberg, welches im Übrigen leer steht, für die vorläufige Unterbringung zu nutzen. Zuletzt hat dies Proteste ausgelöst, weswegen Alternativen geprüft wurden, die aber letztlich nicht wirtschaftlich oder geeignet sind. Wir sind in engem Austausch mit der Stadt Leonberg und hoffen, dass die Nutzungsänderung zeitnah genehmigt wird. Es handelt sich um eine auf zwei Jahre befristete Lösung. Wir prüfen vor Ablauf dieser zwei Jahre gleichwertige andere Objekte“, erläutert Landrat Roland Bernhard. Derzeit habe man, inklusive der zwei Notunterkünfte in den kreiseigenen Sporthallen (Gottlieb-Daimler-Schule 1 in Sindelfingen sowie Berufsschulzentrum Leonberg) an insgesamt 26 Standorten 1.900 Geflüchtete untergebracht.
Das Landratsamt Böblingen hatte auf Vorschlag der Stadt Leonberg jüngst das Hotel Plaza Inn (ehemals Hotel Amber) als Alternative zum ehemaligen Haus am Parksee geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass das Hotel Plaza Inn (ehemals Hotel Amber) aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht kommt. Es würden beträchtlich höhere Kosten anfallen als beim ehemaligen Haus am Parksee. Inzwischen hat das Regierungspräsidium Stuttgart die wirtschaftlich negative Einschätzung der Kreisverwaltung bestätigt, weil es den Grundsätzen des wirtschaftlichen und sparsamen Handelns nicht entsprechen würde. Als weitere Alternative wurde das Gebäude auf dem Postareal geprüft. Dieses kommt aufgrund baulicher Gegebenheiten und des damit verbundenen, sehr hohen Umbauaufwands, nicht für eine kurzfristige Nutzung zur vorläufigen Unterbringung in Betracht. Landrat Roland Bernhard hat Oberbürgermeister Martin Georg Cohn mit Schreiben vom 20. November darüber informiert, dass die Kreisverwaltung die Anmietung des Objektes Haus am Parksee weiterverfolgt.
Zwischenzeitlich erfolgte die Prüfung einer weiteren von Oberbürgermeister Cohn übermittelten Alternative, geeignete Liegenschaften oder Grundstücke der Firma Bosch zu nutzen. Das Landratsamt hat sich mit der Firma Bosch ausgetauscht. Es gibt leider keine vergleichbare, zeitnah verfügbare Alternative zum Haus am Parksee. Der Landkreis arbeitet mit Bosch aber daran, mittelfristige Unterbringungen zu realisieren. Darüber informierte Landrat Bernhard Oberbürgermeister Cohn mit Schreiben vom 30. November.
Landrat Bernhard stellt mit Blick auf die öffentliche Diskussion klar: „Vor über 25 Jahren hat der Kreistag die Grundsatzentscheidung getroffen, dass sich der Landkreis Böblingen wie alle anderen Landkreise aufgrund gesetzlicher Regelungen aus dem Betrieb von Altenpflegeheimen zurückzieht. Das Haus am Parksee der Samariterstiftung war das letzte von acht Heimen, das vom Landkreis betrieben wurde. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung und den Verkaufsgesprächen war von einer Fortführung des Pachtverhältnisses vom Investor mit der Samariterstiftung auszugehen. Was zwischen Investor und Samariterstiftung vereinbart war, ist dem Landratsamt unbekannt. Es war der Samariterstiftung im Rahmen ihres Vorkaufsrechts angeboten worden. Die Samariterstiftung hatte das Vorkaufsrecht aber nicht ausgeübt“.