Neuer Parkausweis für Handwerker

Erleichterung für Handwerksbetriebe

Maßnahme zur Wirtschaftsförderung und Entbürokratisierung

Auf dem Bild sind Personen mit dem neuen Handwerkerparkausweis zu sehen
Auf dem Foto sehen Sie von links nach rechts: Thomas Wagner (Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft), Hartmut Nietsch (stv. Kreishandwerksmeister), Melanie Hagen (Gemeinde Schönaich; stv. Amtsleiterin ), Dr. Sascha Meßmer (Kreiswirtschaftsförderer), Landrat Roland Bernhard, Fabian Bergmann (Geschäftsführer Bergkonn Electronics GmbH), Dominic Konnert (Geschäftsführer Bergkonn Electronics GmbH), Bürgermeister Bernd Dürr (Kreisverbandsvorsitzender des Gemeindetags), Wolfgang Gastel (Kreishandwerksmeister), Marnie Schirner (Amtsleiterin Landratsamt Straßenverkehr und Ordnung)

Einer der ersten Handwerkerparkausweise im Landkreis Böblingen wurde vorgestern (16. Januar) im Rahmen eines Pressetermins an die Firma Bergkonn Electronics GmbH aus Schönaich übergeben. Landrat Roland Bernhard, der Kreisverbandsvorsitzende des Gemeindetags Bürgermeister Bernd Dürr, der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Thomas Wagner, der Kreishandwerksmeister Wolfgang Gastel, sein Stellvertreter Hartmut Nietsch und Kreiswirtschaftsförderer Dr. Sascha Meßmer, Marnie Schirner als Vertreter der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts und Melanie Hagen von der Gemeinde Schönaich waren beim Termin im Landratsamt dabei. ReDiKo“, die regionale, digitale Kooperation des Handwerks und Partner der Kreishandwerkerschaft Böblingen hat die Kosten für diesen Handwerkerparkausweis in Höhe von 100 Euro übernommen. Die Firma Bergkonn Electronics GmbH war Gewinner einer Verlosung der Kreishandwerkerschaft.

Der Handwerkerparkausweis ist ein Gemeinschaftsprojekt des Landkreises, der 26 Kommunen und der Kreishandwerkerschaft. Mit dem Handwerkerparkausweis wird Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtert, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind. Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können landkreisweit den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen. Er muss am erstmaligen Einsatzort beantragt werden. Für die Einsatzorte Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Grafenau, Jettingen, Mötzingen, Nufringen, Steinenbronn und Waldenbuch ist das Landratsamt Böblingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. Für die Einsatzorte der anderen Gemeinden und Städte sind die jeweiligen eigenen Verkehrsbehörden Ansprechpartner. Der Ausweis kostet 100 Euro, ist für ein Jahr gültig und es können bis zu drei Kennzeichen auf einem Ausweis eingetragen werden. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lrabb.de/handwerkerparkausweis

„Das Handwerk ist ein wichtiges Rückgrat der Wirtschaft. Wir im Landkreis Böblingen sind überzeugt, dass die Einführung eines überregionalen Handwerkerparkausweises einen echten Mehrwert für das Handwerk im Sinne einer Entbürokratisierung und echter Wirtschaftsförderung darstellt. Die landkreisweite Gültigkeit ist ein echter Quantensprung“, betont Landrat Roland Bernhard.

Der Kreisverbandsvorsitzende des Gemeindetags Bürgermeister Bernd Dürr betont: „Unsere Handwerker möchten ihre Dienstleistung schnell und gewissenhaft vor Ort verrichten. Da stellen Anträge, die für jede Baustelle extra beantragt werden müssen, zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwand dar. Mit der Einführung des kreisweiten Handwerkerparkausweises profitieren Kunden, Handwerker und auch Kommunen, da weniger Anträge bearbeitet werden müssen.“

Thomas Wagner, Geschäftsführer der Böblinger Kreishandwerkerschaft, sieht im neuen Handwerkerparkausweis vor allem den Zusatznutzen, dass die Handwerker den logistischen Ablauf des Auftrages beim Kunden vor Ort wesentlich optimieren können. Der Landkreis Böblingen, ist nach dem Landkreis Rems-Murr der zweite Landkreis in der Region Stuttgart, der seine Wirtschaft n dieser Art wohlwollend unterstützt. Dies dürfte eine Signalwirkung an die angrenzenden Landkreise darstellen, so Wagner.

Der Kreiswirtschaftsförderer Dr. Sascha Meßmer erläutert: „Um einen landkreisweiten Handwerkerparkausweis einzuführen, war eine Einigung von 14 lokalen Straßenverkehrsbehörden und dem Landkreis, der 10 lokale Kommunen als Straßenverkehrsbehörde vertritt, notwendig“. 15 Straßenverkehrsbehörden mussten sich darüber einig werden, von welchen Verkehrsbeschränkungen konkret Ausnahmen erteilt werden, welche Fahrzeugtypen, in welcher Anzahl, zu welchen Zeiten, zu welchem Preis parken dürfen, wie die Genehmigung erfolgt, wie lange diese gültig ist, welche Nachweise zu erbringen sind usw.

Mit der gegenseitigen Anerkennung wird der in der Vergangenheit verschiedentlich geforderten Einführung eines landkreisweiten Handwerkerparkausweises Rechnung getragen. Die Initialzündung ging dabei vor rund zwei Jahren vom Kreisverband Gemeindetag aus: die Bürgermeisterversammlung hat das Thema diskutiert und die Landkreisverwaltung in Form der Wirtschaftsförderung gebeten, sich des Themas anzunehmen. Unterstützt wurde die Kreiswirtschaftsförderung dabei von der Kreishandwerkerschaft, die die Einführung eines landkreisweiten Handwerkerparkausweises ausdrücklich begrüßt, sowie von der Straßenverkehrsbehörde und dem Justiziariat im Landratsamt und dem Kreiswirtschaftsförderer aus dem Rems-Murr-Kreis.

(Erstellt am 18. Januar 2024)

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