Zentrale Antikorruptionsstelle

Im Landratsamt Böblingen nimmt die Aufgaben der Antikorruptionsarbeit die Leiterin der Stabsstelle Prüfung und Kommunalaufsicht wahr. Bitte unterstützen Sie die Landkreisverwaltung bei der Aufklärung von Korruption.

Die Korruptionsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bürgerinnen und Bürger sowie alle Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner des Landkreises Böblingen.

Zu den Aufgaben der Korruptionsbeauftragten gehören unter anderem:

  • die Entgegennahme von Hinweisen auf Verdachtsfälle
  • die Überprüfung von Verdachtsfällen
  • die Sensibilisierung der Mitarbeitenden des Landkreises
  • die Beratung der Ämter, Eigenbetriebe und Kommunalanstalt bei der Korruptionsprävention.

Ihre Hinweise können Sie weiterleiten an:

den Vertrauensanwalt

Rechtsanwalt Dr. Jochen Bernhard 
Kanzlei Menold Bezler
Rheinstahlstraße 3
70469 Stuttgart
Telefon 0711 / 8 60 40−611
E‐Mail: vertrauensanwalt.lrabb@menoldbezler.de

die Korruptionsbeauftragte

Landratsamt Böblingen
Prüfung und Kommunalaufsicht
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Telefon 07031 / 663 − 1055
Fax 07031 / 663 − 4008
E‐Mail: M.Schirner@lrabb.de

Fragen und Antworten

Was ist Korruption?

Bei dem Begriff „Korruption“ geht es vor allem um strafrechtliche Vorschriften. Hierzu zählen die Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit und Bestechung sowie im weiteren Sinne auch andere Eigentums‐ und Vermögensdelikte, beispielsweise Unterschlagung, Betrug oder Untreue.

Warum ist es so wichtig, mögliche Korruptionsstraftaten zu melden?

Häufig können Verdachtsfälle nur aufgrund von Hinweisen erkannt und geprüft werden. Sie tragen damit einen entscheidenden Beitrag zu unserer Arbeit bei.

Welche Informationen benötigt die Korruptionsbeauftragte/der Vertrauensanwalt?

Je konkreter Ihre Hinweise, umso gezielter können wir dem Sachverhalt nachgehen. Jeder Hinweis wird gewissenhaft geprüft.

Warum gibt es einen extern bestellten Vertrauensanwalt?

Der Vertrauensanwalt ist selbstständig und unabhängig. Als Rechtsanwalt unterliegt er der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Er kann den Hinweisgebern auf Wunsch Vertraulichkeit bzw. Anonymität gegenüber der Landkreisverwaltung zusichern (§ 53 StPO, § 57 LBG).

Welche Landkreis-Regelungen gegen Korruption gibt es?

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Prüfung und Kommunalaufsicht
Parkstraße 16
71034 Böblingen