Das Aus für die alte Bauakte

Änderung der Landesbauordnung hat Auswirkungen auf Verfahren und Angrenzerbenachrichtigung

Landrat Roland Bernhard: „Die Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren ist ein Gewinn!“

Die Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) zum vergangenen Jahreswechsel hat Folgen. Sie stellt zum einen die Weichen für eine komplett digitale Bearbeitung von Bauvorhaben. Die Einführung einer Online-Plattform durch das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen läuft auf Hochtouren (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg, kurz ViBa BW); wenn alle notwendigen Schnittstellen geschaffen sind, ist das ganze Verfahren digital. Deshalb ist Vorgabe der neuen LBO, dass ab Januar 2025 Bauanträge nur noch digital eingereicht werden können.

In Bezug darauf ist man im Landkreis Böblingen schneller. Schon seit 1. Februar 2024 hat man hier umgestellt und nimmt Bauanträge und -vorlagen nur noch digital über das Postfach bauantrag@lrabb.de an. „Es ist ein Gewinn und eine große Vereinfachung, dass wir bei uns im Landratsamt diesbezüglich bereits umgestellt haben und digital unterwegs sind“, freut sich Landrat Roland Bernhard. „Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Abläufe funktionieren. Und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Arbeit im Verfahren einfacher und schneller, seit keine Papierakte mehr geführt werden muss.“ Das Verfahren wurde intern bereits entsprechend gestaltet, damit alles durchgängig digitalisiert laufen kann, sobald die Anbindung zur Plattform ViBa BW aktiviert werden kann.

Eine weitere wichtige Änderung für die Öffentlichkeit betrifft die Einbeziehung der Angrenzer: Bisher wurden in allen Baugenehmigungsverfahren alle angrenzenden Grundstückseigentümer angehört; jetzt werden nur noch unmittelbar betroffene Angrenzer informiert. Und auch nur, wenn im Rahmen des Baugesuchs Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften beantragt werden (zB Abstandsregeln oder das Überschreiten von Baugrenzen). „Wer also nicht über Planungen auf einem angrenzenden Grundstück benachrichtigt wird, kann davon ausgehen, dass keine nachbarschützenden Vorschriften verletzt wurden“, erklärt Bettina Wagner, Leiterin des Amts für Bauen und Umwelt im Landratsamt Böblingen. Mehr Informationen finden sich online auf der Homepage des Landratsamtes Böblingen auf der Seite des Amts für Bauen und Umwelt (www.landkreis-boeblingen.de).

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