Stabsstelle Windkraft

Aufgabenbereich:

Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 50 Metern bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Zuständige Genehmigungsbehörde im Landkreis Böblingen ist die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes.

Anfang 2023 wurde eine Stabstelle Windenergie beim Landkreis Böblingen geschaffen. Hier werden die Verfahren intern und extern koordiniert und begleitet.

Sobald ein Vorhabenträger sein künftiges Vorhaben vorstellen möchte, wird die Stabsstelle aktiv. Sie steht in engem Austausch insbesondere mit der unteren Immissionsschutzbehörde im Landratsamt sowie den zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange.

Gemeinsam mit der Immissionsschutzbehörde werden die beratenden und koordinierenden Aufgaben wahrgenommen, welche die einschlägigen Bundesimmissionsschutzverordnungen vorsehen mit dem Ziel eines schnellen, effizienten und rechtssicheren Verfahrens. Sämtliche Beteiligte des Verfahrens können dabei auf die Stabsstelle als zentralen Ansprechpartner zurückgreifen.

Weiterführende Links:

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Bauen und Umwelt
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Fabian Kaltenbrunn
Tel: 07031 / 663 – 1331
E-Mail: wea1@lrabb.de