Online-Zulassung bis 31.08.2023 nicht nutzbar
Ab September kann man online zulassen und mit vorläufiger Bescheinigung direkt fahren – dazu laufen nun die Umstellungsarbeiten auf der Plattform
Zulassungen für gewerblich genutzte Elektro-Autos werden fristgerecht bis Ende August bearbeitet – Abgabe bis 30. August!
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Ab 1. September wird die Online-Zulassung von Fahrzeugen deutlich verbessert – wir hatten dazu vor wenigen Tagen berichtet. Dann können Privatpersonen, und neu auch Händler, ihre Fahrzeuge selbst online zulassen, und mit einer vorläufigen Bescheinigung direkt losfahren.
Dazu laufen aktuell die Umstellungsarbeiten des Software-Anbieters, weswegen der Online-Zulassungsdienst aktuell nicht erreichbar ist.
„Wir bedauern, dass wir von den Umstellungsarbeiten selbst erst kurzfristig erfahren haben und insofern unsere Kunden nicht vorher informieren konnten“, so Marnie Schirner, Leiterin des Amts für Straßenverkehr und Ordnung.
Es gibt aber auch gute Neuigkeiten von der Zulassungsstelle: Alle Anträge für gewerblich genutzte Elektro-Fahrzeuge können fristgerecht bearbeitet werden. Ende August läuft hier eine Frist ab, von der bis zu 4.500 Euro an Fördergeldern abhängen. „Wir sind im Zeitplan und werden alle Anträge rechtzeitig bearbeiten können, die bis 30.08.2023 um 10 Uhr bei uns eingegangen sind“, so Schirner.