Das Versorgungsamt ist „auf den Hund gekommen“
Das Versorgungsamt kann jetzt Assistenzhunde anerkennen
![Auf dem Bild sieht man einen Hund](/site/LRA-BB-2018/get/params_E-628099227/21952698/Kopie%20von%20800x500.png)
Einige Menschen sind auf ihren Hund als Assistent angewiesen. Sie benötigen ihn auch da, wo normalerweise Hunde nicht mitdürfen. Der Hund muss dazu „anerkannt“ sein. Diese Aufgabe übernimmt jetzt das Versorgungsamt des Landratsamtes Böblingen für seinen Landkreis und für Stuttgart.
Das Schild „Kein Zutritt für Hunde“ ist sicherlich jedem bekannt. Es ist an den Türen vieler öffentlicher Gebäude, Gaststätten und anderer Einrichtungen zu finden. Dieses Schild hat für die allermeisten Menschen keine Bedeutung, wird nur kurz zur Kenntnis genommen und gleich wieder vergessen.
Ganz anders sieht es dagegeben bei Menschen mit einer Behinderung aus, die auf ihre speziell ausgebildeteten Hunde angewiesen sind. Für sie bedeutet dieses Schild, dass sie keine Möglichkeit haben, Zutritt zu diesen Eintrichtungen zusammen mit ihrem Hund zu erhalten. Am bekanntesten sind die Blindenführhunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und eine gefahrlose Orientierung ermöglichen. Aber auch für Gehörlose, Diabetiker und andere Personengruppen gibt es Hunde, die eine spezielle Ausbildung durchlaufen haben und ihrem Halter als Assistenz zur Seite stehen. Aufgrund ihrer wichtigen Aufgabe müssen diese Hunde immer in der Nähe ihrer Halter sein.
Deswegen hat das Schild „Kein Zutritt für Hunde“ keine Bedeutung, wenn der Hund vom Versorgungsamt des Landratsamts Böblingen als Assistenzhund anerkannt worden ist. Denn dann ist den Menschen mit Behinderung der Zutritt zu dieser Einrichtung auch mit ihrem zertifizierten Assistenzhund möglich.
So kann seit kurzem beim Versorgungsamt ein Antrag auf Anerkennung des Hundes als Assistenzhund beantragt werden. Nach erfolgreicher Anerkennung wird vom Versorgungsamt für diese spezielle Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft ein Ausweis als Nachweis ausgefertigt. Daneben erhält der Hund ein spezielles Abzeichen, das dokumentiert, dass dieser Hund vom Versorgungsamt als Assistenzhund anerkannt worden ist. Der Ausweis gilt zunächst bis zum 10. Lebensjahr des Hundes, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
Unterlagen und nähere Informationen erhalten Sie beim Versorgungsamt, Fritz-Elsas-Str. 30, 70174 Stuttgart. Ansprechpartnerin ist Frau Willweber, Tel: 07031-663-2089, E-Mail-Adresse: versorgungsamt@lrabb.de