Ab September Fahrzeuge selbst online zulassen

Infos und Anleitung online – selber zulassen ist auch preislich interessant

Zulassungsstellen des Landkreises weiterhin nur mit Terminvergabe geöffnet - voraussichtlich ab Oktober gibt es wieder Öffnungszeiten ohne Termin

Zulassungsstelle Böblingen

Ab 1. September wird die Online-Zulassung von Fahrzeugen deutlich verbessert. Dann können Privatpersonen, und neu auch Händler, ihre Fahrzeuge selbst online zulassen. Für Privatkunden geht das zwar schon bislang; aber anders als bisher kann man zukünftig mit einer vorläufigen Bescheinigung direkt losfahren und muss nicht mehr die Übersendung der Zulassungspapiere und Plaketten durch die Zulassungsstelle abwarten. Also: Selbst online zulassen und direkt losfahren.

Schon jetzt können Privatpersonen online Fahrzeuge zulassen, umschreiben oder abmelden. Im Anschluss werden die neuen Zulassungspapiere und Plaketten per Post von der Zulassungsstelle zugeschickt und und nach Erhalt und Anbringung der Plaketten auf dem Kennzeichen kann man fahren. Ab 1. September erhält man nach Eingabe aller Daten einen digitalen Zulassungsbescheid, der 10 Tage lang gilt. Dieser wird ausgedruckt und gut sichtbar im Fahrzeug angebracht, ebenso wie die Kennzeichen, und los geht‘s. Das Kennzeichen kann man sich, wie bisher, online bei der Zulassungsstelle reservieren und bei einem entsprechenden Dienstleister prägen lassen. Innerhalb der 10 Tage sollten die Unterlagen von der Zulassungsstelle kommen und man muss die übersandten Plaketten auf die Kennzeichen aufbringen.

Neu ab 1. September ist auch, dass dieses Verfahren auch juristische Personen wie Unternehmen, Autohäuser oder Zulassungsdienste nutzen können. Auch bei ihnen gilt, dass der ganze Vorgang online erledigt werden kann – und zwar für sich selbst oder für die Kunden. Darüber hinaus können Großkunden (über 500 Zulassungsvorgänge im Jahr) über das Kraftfahrtbundesamt eine Großkundenschnittstelle einrichten und hierüber Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln.

Möglich im Rahmen dieses Prozesses sind Neuzulassungen und Tageszulassungen, aber auch Abmeldungen, Umschreibungen, Wiederzulassungen oder Adressänderungen. Voraussetzung ist jeweils, dass das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde. Zur Identifizierung benötigt man ein Ausweisdokument mit freigeschalteter eID-Funktion (inklusive sechsstelliger PIN und der „AusweisApp2“ auf dem Handy bzw. ein Kartenlesegerät). Bei juristischen Personen ist ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat erforderlich. Alle Infos, welche Dokumente für welchen Vorgang benötigt werden bzw. wo diese Identifizierung nötig ist, finden sich auf der Homepage des Landratsamts (www.lrabb.de/zulassung). Dort findet sich auch der Link zum Termin-Buchungssystem sowie die Links auf die Online-Zulassung, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie ein Erklärvideo; (Letzteres ab Anfang September, wenn es denn auch gilt).

Die Online-Zulassung ist auch preislich interessant. Sie ist nämlich deutlich günstiger als in der Zulassungsstelle selbst. So kostet beispielsweise eine Zulassung vor Ort zukünftig 30 Euro, während bei der digitalen Zulassung nur 12,80 Euro zu entrichten sind. Eine Abmeldung kostet in der Zulassungsstelle 15,90 Euro und online sogar nur 2,10 €.

Wer trotzdem lieber zur Zulassungsstelle geht oder die Online-Zulassung nicht machen kann, der muss sich aktuell nach wie vor einen Termin buchen. Diese gibt es auf der Internetseite des Landratsamts. Von Montag bis Freitag werden die Termine morgens um 6 Uhr freigeschaltet für eine Woche später. Stornierte Termine werden nach und nach im Laufe des Tages wieder im Buchungssystem frei. Voraussichtlich ab Oktober wird es wieder Öffnungszeiten auch ohne vorherige Terminvereinbarung geben.

(Erstellt am 24. August 2023)

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