„Gemeinsam im Landkreis Böblingen, wir bürgern Sie ein!“
Wichtige Informationen
Hinweis
Wir bitten von Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung abzusehen. Für die Antragsabgabe ist keine persönliche Vorsprache erforderlich. Ihr Einbürgerungsantrag gilt als gestellt, wenn Sie den Antrag bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgegeben oder direkt an das Landratsamt Böblingen gesendet haben. Aufgrund der Umstellung auf die elektronische Akte bitten wir Sie, die Antragsunterlagen nicht zu klammern, keine Klarsichtfolie zu verwenden und keine Unterlagen im Original einzureichen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Unterlagen vorab selbst kopieren könnten.
Antragsformular und Informationsblatt
Voraussetzungen
- Vollständige Klärung der Identität
- Mindestalter 16 Jahre und Handlungsfähigkeit
- Mindestens fünf Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland*
- Keine Straftaten
- Ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
- Gesicherter Lebensunterhalt ohne Leistungen nach SGB II oder SGB XII
*Ausnahmen möglich, lassen Sie sich hierzu von Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde beraten
Vorteile
Besonderheiten
Einbürgerungsverfahren
Antragstellung:
Antragstellung: Die Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung erfolgt nur auf Antragstellung. Das Antragsformular erhalten Sie auf unserer Homepage, von Ihren Meldebehörden oder auch direkt von uns. Ab dem 16. Lebensjahr ist eine eigene Antragstellung erforderlich. Für Kinder unter 16 Jahren, müssen die gesetzlichen Vertreter einen Antrag stellen. Bitte geben Sie den Antrag im Bürgerbüro Ihres jeweiligen Wohnorts ab oder senden Sie Ihre Antragsunterlagen direkt an uns.
Bearbeitung:
Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, beginnt die Bearbeitung.
Einbürgerungsurkunde:
Sind Ihre Einbürgerungsvoraussetzungen alle erfüllt, so steht Ihre Einbürgerungsurkunde zur Abholung bereit. Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255,00 €.
Für Kinder, die miteingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,00 Euro.
Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde können Sie nun Ihren deutschen Reisepass oder Personalausweis beantragen.