Ausnahmegenehmigungen vom Sonn-/ und Feiertagsfahrverbot

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t, die Güter geschäftsmäßig oder entgeltlich befördern, unterliegen an Sonn-/und Feiertagen zwischen 0:00 und 22:00 Uhr einem Fahrverbot (§ 30 Abs. 2 StVO).

Vom Fahrverbot ausgenommen sind Transporte von Frischmilcherzeugnissen, frischem Fleisch, frischen Fischen sowie Obst und Gemüse.

Ebenfalls ausgenommen sind: 

  • Fahrzeuge bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie z. B. Ausstellungsfahrzeuge, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen
  • Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen geführt werden.

Wenn die oben genannten Beispiele nicht auf Sie zutreffen und Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung.

Die Ausnahmegenehmigung kann bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder, bei flächendeckenden Ausnahmegenehmigungen bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die den Transport durchführende Person/Firma ihren Wohnort, Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.

Vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres gilt das Fahrverbot auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen auch für Samstage in der Zeit von 7 bis 20 Uhr.

Antrag Ausnahmegenehmigung Sonn-/und Feiertagsfahrverbot  (PDF, 142,5 KiB)

Untere Straßenverkehrsbehörde für den Landkreis Böblingen ist das Landratsamt. Die Großen  Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind in vollem Umfang ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich. 

Weitere Informationen

Bundesamt für Logistik und Mobilität

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehrsbehörde
Parkstr. 16
71034 Böblingen

E-Mail: strassenverkehr@lrabb.de

Bereichsleitung
StVO-Beschilderungen:

Frau Hahn
Tel: 07031 / 663 - 2145

stv. Bereichsleitung
StVO-Beschilderungen,
Güterkraftverkehr:

Herr Keckert
Tel.: 07031 663 - 1097

Großraum-/Schwertransporte, Güterkraftverkehr:
Frau Harrer
Tel.: 07031 663 - 1434

Arbeitsstellen, Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
Frau Becker
Tel.: 07031 663 - 1073

Arbeitsstellen, Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
Herr Klarner
Tel.: 07031 663 - 1401