Prostituiertenschutzgesetz
Am 1. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten.
Nach Verabschiedung des Landesausführungsgesetzes am 1. November 2017 müssen sich jetzt alle, die im Prostitutionsgewerbe tätig sind (selbstständige und nichtselbstständige Prostituierte), bei der zuständigen Behörde anmelden. Termine für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG und das Informations- und Beratungsgespräch nach § 7 ProstSchG erhalten Sie bei folgenden Ansprechpartnern:
Frau Da Silva
Landratsamt Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstr. 3
Tel.: 07031 663 2582
E-Mail: d.dasilva@lrabb.de
- Montag, Dienstag und Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00
- Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scherer
Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr und Ordnung
Büro im Gebäude Gesundheitsamt
(Dornierstr. 3, 71034 Böblingen)
Tel.: 07031 663 2392
E-Mail: a.scherer@lrabb.de
- Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Betreiber von Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsfahrzeugen wenden sich bitte an das zuständige Rathaus/Gewerbeamt.