Naturschutz im Landkreis Böblingen
Der Landkreis Böblingen weist mit seinen Heckenlandschaften, den ausgedehnten Ackerflächen des Oberen Gäus, seinen Streuobstwiesen, den Waldgebieten des Schönbuchs und des Glemswaldes eine vielfältige Kulturlandschaft auf.
Diese Lebensräume für zukünftige Generationen zu fördern und zu erhalten sowie die Schönheit der Landschaft für die Erholung der Menschen zu bewahren, ist vorrangiges Ziel des Naturschutzes. Der Schutz von Natur und Landschaft ist im Bundesnaturschutzgesetz und im Landesnaturschutzgesetz geregelt.
Oberste Naturschutzbehörde des Landes Baden-Württemberg ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Die höhere Naturschutzbehörde sind die vier Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. Für den Landkreis Böblingen ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Die untere Naturschutzbehörde ist beim Landratsamt Böblingen angesiedelt. Sie übernimmt hier unter der Fachberatung der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten die gesetzlichen Aufgaben.
Informationen für Züchter und Halter artgeschützter Tiere erhalten Sie bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an unseren zentralen Posteingang landwirtschaft-naturschutz@lrabb.de oder an unser Sekretariat unter 07031 / 663-2330.