Gesundheitsamt - Informieren, Beraten, Aufklären
Aktuelles

Impfen schützt! Aktuelle Zahlen belegen die Wirksamkeit der RSV-Impfung bei Säuglingen
Mit Blick auf die bevorstehende Infektsaison haben wir eine Auswertung der gemeldeten RSV-Infektionen im Landkreis im vergangenen Winter 2024/2025 durchgeführt. Zusätzlich erfolgte eine Abfrage bezüglich der passiven Immunisierung in den Geburtskliniken sowie den Praxen des Landkreises. Von der Kinderklinik Böblingen wurden uns freundlicherweise die Zahlen der stationär behandelten Kinder zur Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse haben wir im angehängten Factsheet zusammengefasst. Sie verdeutlichen eindrucksvoll die Wirksamkeit der Impfung und die Notwendigkeit, weiterhin auf eine weitreichende Immunisierung der Säuglinge hinzuwirken!
Belehrungen im Lebensmittelgewerbe
Anmeldungen für Belehrungen im Lebensmittelgewerbe finden Sie hier.
Informationen zum Masernschutzgesetz:
Das Masernschutzgesetz (§ 20 IfSG) soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Es sieht vor, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Heilpraktiker
Wenn Sie Heilpraktikerin oder Heilpraktiker werden möchten, müssen Sie eine Überprüfung beim Gesundheitsamt durchlaufen.
Für den Regierungsbezirk Stuttgart, mit Ausnahme der Stadt Stuttgart, übernimmt das Gesundheitsamt Heilbronn diese Aufgabe.
Bitte wenden Sie sich daher bzgl. der Anmeldung oder Fragen an das Gesundheitsamt Heilbronn.
Hitzeportal
Hier gelangen Sie zum Hitzeportal des Landkreises Böblingen.
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Art. 75 Schengener Durchführungsabkommen)
Informationen über das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung finden Sie hier.
Meldepflichtige Erkrankungen
Beim Auftreten schwerer Infektionskrankheiten, z.B. Tuberkulose, Hepatitiden, Salmonellosen, hat das Gesundheitsamt die Aufgabe, die Ausbreitung der Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Deshalb sind u.a. niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, bestimmte auftretende Erkrankungen dem Gesundheitsamt zu melden. Auskunft unter Telefon: 0 70 31 / 6 63 - 26 18
Für Tuberkulose ist eine Ärztin für den gesamten Landkreis zuständig.Kontakt über 0 70 31 / 6 63 - 17 20
Links zu Gesundheitsfragen
- www.oeffentlichergesundheitsdienst.de (Allgemeine Informationen für Bürgerinnen und Bürger)
- www.gesundheitsatlas-bw.de (Gesundheitsatlas für Baden-Württemberg, auch mit Daten zur Gesundheit im Kreis Böblingen)
- www.rki.de (Robert-Koch-Institut)
- www.bioeg.de (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit)
- www.wir-gegen-viren.de (ebenfalls Robert-Koch-Institut)
- www.kvbawue.de (Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg)
- www.internet-gid.de (Gesundheits-Informations-Datenbank)
- faktencheck-gesundheit.de (Fakten zum Gesundheitswesen)
- www.gbe-bund.de (Informationssystem der
Gesundheitsberichterstattung des Bundes)