Vermessung und Flurneuordnung
Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung ist vom 23.12. bis 30.12.2024 geschlossen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis!
Aufgabenbereiche
Das Amt ist zuständig für die amtliche Vermessung, die Führung des Liegenschaftskatasters, die Durchführung von Flurneuordnungen sowie den Betrieb des Geoinformationssystems im Landkreis Böblingen. Als Ansprechpartner zu all diesen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Als untere Vermessungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung zuständig für die Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen, außer der Stadt Sindelfingen mit ihren Teilorten. Als untere Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung zuständig für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen.
Liegenschaftskataster
- Führung des Liegenschaftskatasters
- Serviceleistungen (Auskunft und Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster, analoge Auszüge und digitale Daten AVF-Service@lrabb.de)
Sachgebietsleiter
Thomas Wolf
Tel: 07031 / 663 - 5019
E-Mail: t.wolf@lrabb.de
Vermessung
- Liegenschaftsvermessungen: Katastervermessungen und Grenzfeststellungen
- Baulandumlegung
- Ingenieurvermessung: Bestandsplan sowie Lageplan zum Bauantrag
Sachgebietsleiterin
Stefanie Sprenger
Tel: 07031 / 663 - 5103
E-Mail: s.sprenger@lrabb.de
Flurneuordnung
Sachgebietsleiterin
Claudia Kallning
Tel: 07031 /663 - 5070
E-Mail: c.kallning@lrabb.de
Geoinformationssystem
Stabsstellenleiterin
Katrin Ripberger
E-Mail:GISKompetenzzentrum@lrabb.de
Termine und Besuche
Für die Vereinbarung von persönlichen Terminen im Amt für Vermessung und Flurneuordnung nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wenden Sie sich
- für Anfragen allgemeiner Art an vermessung-flurneuordnung@lrabb.de,
Tel. 07031 663-5000 - für Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster an avf-service@lrabb.de,
Tel. 07031 663-5050
oder an die jeweiligen mit Ihnen in Kontakt stehenden Ansprechpartner.
Aktuelles
Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung beim Streuobstaktionstag in Mönchberg
Inmitten des schwäbischen Streuobstparadieses findet in und um die beiden Herrenberger Teilorte Mönchberg und Kayh alle zwei Jahre der groß angelegte Streuobstaktionstag statt. Auch in diesem Jahr luden am 03. Oktober insgesamt 54 Stände, Zelte und Scheunen zum Flanieren durch die einmalige Kulturlandschaft ein. Der Streuobsterlebnistag bietet eine breite Bühne für regionale Produkte, traditionelle Handwerkskunst und fachmännische Beratung zu allem was mit Streuobst zu tun hat. Anlässlich des Flurbereinigungsverfahrens Herrenberg-Gültstein/Mönchberg (Schönbuchhänge) war in diesem Jahr auch das Amt für Vermessung und Flurneuordnung mit einem Stand auf dem Mönchberger Marktplatz vertreten. Dieses „Streuobstverfahren“ wurde bereits im Jahr 2019 mit dem Ziel angeordnet, die Bewirtschaftungsverhältnisse im Streuobstanbau zu verbessern sowie den ökologischen und Naherholungswert der Schönbuchhänge zu erhalten. Zahlreiche Eigentümer und Interessierte nutzten die Einladung, um sich aus erster Hand über das Flurbereinigungsverfahren zu informieren und eigene Wünsche und Anregungen vorzubringen.
Staatssekretärin Sabine Kurtz übergibt Fördermittelbescheid in Höhe von rund 715.000 Euro
Die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz MdL, hat am 09.08.2024 den Förderbescheid in Höhe von rund 715.000 Euro an den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Hildrizhausen/Altdorf übergeben.
Mit den Fördermitteln können nun die im Flurbereinigungsverfahren geplanten Asphaltwege auf einer Länge von rund 1.500 m auf den Gemarkungen Altdorf und Hildrizhausen hergestellt und modernisiert werden. Die neuen Wege sollen die Bewirtschaftung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen deutlich erleichtern.Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist für kommenden Herbst/Winter geplant.
Aktionswoche Geodäsie 2024
Was haben Extrembergsteiger Reinhold Messner, der erste amerikanische Präsident George Washington, der Mathematiker Carl Friedrich Gauß und Rennsport-Mogul Flavio Briatore gemeinsam? Kaum zu glauben, aber sie alle waren Geodäten, Vermessungsingenieure, die sich mit der Wissenschaft der Ausmessung und Abbildung der Erde beschäftigt haben. Um dieses verhältnismäßig wenig bekannte Fachgebiet einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen und auch für junge Menschen interessant zu machen, wurde in Baden-Württemberg vom 11. bis 19. Juli 2024 die Aktionswoche Geodäsie veranstaltet.
Im Rahmen dieser Aktionswoche Geodäsie hat das Landratsamt Böblingen in Kooperation mit der Stadt Sindelfingen und der intermetric GmbH, Stuttgart, am 18. Juli eine Geo-Olympiade auf dem Flugfeld in Böblingen veranstaltet. An verschiedenen Mitmachstationen haben insgesamt 190 Schülerinnen und Schüler vom Stiftsgymnasium Sindelfingen und der Jerg-Ratgeb-Realschule Herrenberg in Kleingruppen Aufgaben bearbeitet, um das Berufsfeld Geodäsie kennenzulernen. Die vielfältigen Arbeitsfelder der Geodäsie wurden zum Beispiel mit einem Städtesuchspiel auf einer begehbaren Deutschlandkarte, einer Höhenmessung, einem Landkreispuzzle und Aufgaben aus der Flurneuordnung gezeigt. Mit großem Interesse haben die Schüler und Schülerinnen im Team die Aufgaben gelöst.
Mit interessanten Videos und verschiedenen Flyern wurden mögliche Ausbildungswege und Berufsfelder präsentiert.
Antrittsbesuch von Präsident Ziesel im Landratsamt
Der neue Präsident des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung, Dieter Ziesel, und der neue Abteilungsleiter für Flurneuordnung und Liegenschaftskataster, Jürgen Eisenmann, haben am 25. Juni 2024 das Landratsamt Böblingen besucht. Nach einem ausführlichen Gespräch mit Landrat Roland Bernhard stand eine Besichtigung und Vorstellung des Amts für Vermessung und Flurneuordnung auf dem Programm, bei dem sich die Gäste aus der Stuttgarter Oberbehörde ein Bild von der Arbeit vor Ort machen konnten. Neben weiteren Arbeitsschwerpunkten aus Vermessung und Flurneuordnung wurden die online bereitgestellten digitalen Liegenschaftskatasterakten des Amtsbezirks präsentiert.
Öffentliche Bekanntmachungen
Hildrizhausen/Altdorf
Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung im Flurneuordnungsverfahren Hildrizhausen/Altdorf in den Gewannen Stock und Hintere Kreben sowie Schnöde, Tal und Kreben. Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung wird ab dem 18.12.2023 Vermessungsarbeiten im Rahmen der Feststellung der Gebietsgrenze im o.g. Flurneuordnungsverfahren durchführen.
Hierzu müssen die Mitarbeiter die Flurstücke betreten, vorhandene Vermessungs- und Grenzzeichen aufdecken und eventuell temporäre Vermessungszeichen einbringen. Eingebrachte Vermessungs- und Grenzzeichen sind zu beachten und dürfen nicht entfernt werden.
Welche Flurstücke tatsächlich betroffen sind, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen. Diese Arbeiten sind für die Flurstückseigentümer gebührenfrei.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) vom 01.07.2004 (GBl. S. 469,509) in der geltenden Fassung. Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an Sachbearbeiter Peter Pahnke vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5031.
Landratsamt Böblingen, den 05.12.2023Amt für Vermessung und Flurneuordnunggez. Sprenger
Böblingen
Ankündigung von Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung auf der Gemarkung Böblingen im Gewann Baumgarten.
Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung führt seit 21.06.2024 Vermessungsarbeiten zur Grenzfeststellung und Gebäudeaufnahmen der Gartenhäuser durch.
Hierzu müssen die Mitarbeiter die Flurstücke betreten, vorhandene Vermessungs- und Grenzzeichen aufdecken und eventuell Vermessungszeichen einbringen. Eingebrachte Vermessungs- und Grenzzeichen sind zu beachten und dürfen nicht entfernt werden.
Welche Flurstücke tatsächlich betreten werden, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen. Details finden Sie unter www.lrabb.de/avf Abschnitt „Aktuelles".
Die Kosten für die Wiederherstellung der beantragten Grenzzeichen werden vom Antragsteller getragen. Die Kosten für die Gebäudeaufnahme der Gartenhäuser gehen zu Lasten der jeweiligen Grundstückseigentümer.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) vom 01.07.2004 (GBl. S. 469,509) in der geltenden Fassung. Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den Bereichsleiter Eberhard Seydt vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5037 oder an die Mitarbeiter des Amts für Vermessung und Flurneuordnung im Außendienst. Diese sind gerne bereit, Ihnen weitere Auskünfte zu erteilen.
Landratsamt Böblingen, den 17.07.2024Amt für Vermessung und Flurneuordnunggez. Sprenger
Nufringen
Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung auf der Gemarkung Nufringen.
Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung führt ab dem 01. Okt. 2024 Vermessungsarbeiten für das Liegenschaftskataster durch. Dabei werden neue, veränderte oder noch nicht im Liegenschaftskataster geführte Gebäude aufgenommen.
Hierzu müssen die Mitarbeiter die Flurstücke betreten und Vermessungsarbeiten durchführen.
Welche Flurstücke tatsächlich betreten werden, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen. Details finden Sie unter www.lrabb.de/avf Abschnitt „Aktuelles“.
Die Kosten für die Gebäudeaufnahme der Gebäude gehen zu Lasten der jeweiligen Grundstückseigentümer.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) vom 01.07.2004 (GBl. S. 469,509) in der geltenden Fassung. Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den Bereichsleiter Klaus Erb vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5024 oder an die Mitarbeiter des Amts für Vermessung und Flurneuordnung im Außendienst. Diese sind gerne bereit, Ihnen weitere Auskünfte zu erteilen.
Landratsamt Böblingen, den 19.09.2024Amt für Vermessung und Flurneuordnunggez. Sprenger
Informationen
Informationen, Übersichtskarten, Formulare
Links
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
(Oberste Flurbereinigungsbehörde) - Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
(Oberste Vermessungsbehörde) - Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL)
- Geodatenshop-Shop des LGL: Liegenschaftskarten, Flurstücksnachweise, SHAPE-, DXF-, NAS-Daten
- Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- Deutscher Verein für Vermessungswesen e.V. (DVW) Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement
Ausbildung
- Informationen zum Einsatz des Vermessungstechnikers (PDF, 14,658 MiB)
- Ausbildungswege und -möglichkeiten in der Vermessung
- Ausbildung im Landratsamt Böblingen - Beruf des Vermessungstechnikers
sowie mittlerer vermessungstechnischer Verwaltungsdienst und gehobener vermessungtechnischer Verwaltungsdienst - Berufsinformation zum Vermessungstechniker bei der Bundesagentur für Arbeit
- Arbeitsplatz Erde Geodäsie im Fokus! (Hier soll der Berufsnachwuchs angesprochen werden. Die Webseite wendet sich an Schüler und Schülerinnen insbesondere der Klassen 12 und 13)