Sachgebiet Betreuung und Vorsorge
Online-Terminvereinbarung für die Unterschriftsbeglaubigung von Vorsorgevollmachten
Für die Terminbuchung klicken Sie bitte den Link: Terminbuchung (smartcjm.com).
Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe Ihrer E-Mail Adresse. Nach Vereinbarung Ihres gewünschten Termins erhalten Sie eine Terminbestätigung per E-Mail. Achten Sie daher bitte auch auf den Inhalt Ihres Spam-Ordners.
Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine Terminabsage über den Link in Ihrer Bestätigungsmail oder telefonisch über unser Sekretariat. So stehen die Termine für andere Bürger weiter zur Verfügung.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
In einer Vorsorgevollmacht legen Sie selbst fest, wer Sie bei welchen Aufgaben vertreten soll, wenn Sie selbst nicht (mehr) dazu in der Lage sind. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie als Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens als Bevollmächtigte, in Ihrem Namen rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen oder Erklärungen abzugeben. Durch eine Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift gegen Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments bestätigt. Die Betreuungsbehörde ist zuständig für diese Dienstleistung.
Bitte beachten Sie, dass für Erklärungen einer Erbausschlagung, Erklärungen gegenüber dem Handelsregister, Vertretung gegenüber dem Grundbuchamt (§ 29 GBO) und im Meldewesen (Beantragung von Personalausweis und Reisepass) die öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist. Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten wird die von Banken angebotene Bankvollmacht empfohlen. Diese sollte über den Tod hinaus gelten und in der Bank unterzeichnet werden.
Sie finden hier Mustervordrucke einer Vorsorgevollmacht :
Vorsorgevollmacht: Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung: BetrVerf-1.pdf
Patientenverfügung: Pat.verf-Gelbes-Formular-V01.pdf
Weitere Informationen zu vorsorgenden Verfügungen erhalten Sie auf den Seiten des Kreisseniorenrats Böblingen https://kreisseniorenrat-boeblingen.de/ksrbb/ und des Bundesministeriums der Justiz BMJV - Formulare und Muster
Rechtliche Betreuung
Das Betreuungsgesetz regelt Rechtsfragen bei Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können.
Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Umfang die Angelegenheiten der/des Betreuten zu besorgen und sie/ihn im erforderlichen Maß persönlich zu betreuen. Meist übernehmen Angehörige, Freunde oder Bekannte diese Aufgabe.
Selbständige Berufsbetreuer gesucht
Hier finden Sie unsere aktuelle Stellenausschreibung (PDF,132 KB) mit allen wichtigen Informationen zu dieser Tätigkeit. (PDF,2,4 MB)