Vermessung und Flurneuordnung
Aufgabenbereiche
Das Amt ist zuständig für die amtliche Vermessung, die Führung des Liegenschaftskatasters, die Durchführung von Flurneuordnungen sowie den Betrieb des Geoinformationssystems im Landkreis Böblingen. Als Ansprechpartner zu all diesen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Als untere Vermessungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung zuständig für die Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen, außer der Stadt Sindelfingen mit ihren Teilorten. Als untere Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung zuständig für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen.
Liegenschaftskataster
- Führung des Liegenschaftskatasters
- Serviceleistungen (Auskunft und Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster, analoge Auszüge und digitale Daten AVF-Service@lrabb.de)
Sachgebietsleiter
Thomas Wolf
Tel: 07031 / 663 - 5019
E-Mail: t.wolf@lrabb.de
Vermessung
- Liegenschaftsvermessungen: Katastervermessungen und Grenzfeststellungen
- Baulandumlegung
- Ingenieurvermessung: Bestandsplan sowie Lageplan zum Bauantrag
Sachgebietsleiterin
Stefanie Sprenger
Tel: 07031 / 663 - 5103
E-Mail: s.sprenger@lrabb.de
Flurneuordnung
Sachgebietsleiterin
Claudia Kallning
Tel: 07031 /663 - 5070
E-Mail: c.kallning@lrabb.de
Geoinformationssystem
Stabsstellenleiterin
Katrin Ripberger
Tel: 07031 /663 - 5023
E-Mail: k.ripberger@lrabb.de
Termine und Besuche
Für die Vereinbarung von persönlichen Terminen im Amt für Vermessung und Flurneuordnung nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wenden Sie sich
- für Anfragen allgemeiner Art an vermessung-flurneuordnung@lrabb.de,
Tel. 07031 663-5000 - für Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster an avf-service@lrabb.de,
Tel. 07031 663-5050
oder an die jeweiligen mit Ihnen in Kontakt stehenden Ansprechpartner.
Aktuelles
Mit drei neuen vereinfachten Verfahren startet die Flurbereinigungsverwaltung in das Jahr 2024
Unterstützung der Gewässerentwicklung, Bodenordnung wegen eines Regenüberlaufbeckens und eine bessere Erschließung für die Landwirtschaft: Die Flurbereinigungsverwaltung startet mit gleich drei neuen Verfahren in das Jahr 2024. Zwei Verfahren liegen in Weil der Stadt – die „Renninger Backen“ und das Regenüberlaufbecken Netzwiesen. Das Verfahren Tiefenschleifgraben läuft auf den Gemarkungen von Jettingen und Gäufelden. Landrat Roland Bernhard begrüßt die neuen Projekte im Landkreis und übergab zu diesem Anlass die Anordnungsurkunden an die beteiligten Bürgermeister. Von Seiten der Gemeinden ist man zudem dankbar für die Fördermöglichkeit, die eine Flurneuordnung bietet. Weitere Informationen finden Sie hier (PDF, 85 KiB).
Aktionswoche Geodäsie 2024
Bei der Aktionswoche Geodäsie 2024 wird an die tollen Erfolge der letzten Jahre angeknüpft. Schülerinnen und Schüler werden spielerisch an das Berufsfeld Geodäsie herangeführt. An spannenden Mitmachstationen gibt es Aufgaben zu bearbeiten, mit denen man verschiedene Vermessungsmethoden kennenlernen kann. Außerdem werden mögliche Ausbildungswege und Berufsfelder präsentiert.
Für Schülerinnen und Schüler ist am Donnerstag, 18. Juli 2024 in Böblingen im Flugfeld eine Geo-Olympiade geplant.
Weitere Informationen zur landesweiten Aktionswoche Geodäsie Baden-Württemberg finden Sie hier.
Besuch aus dem Ministerium im Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider und Abteilungsleiterin Ulrike Kessler vom Ministerium für Landentwicklung und Wohnen waren am 3. März 2023 im Landratsamt Böblingen zu Besuch. Beim Amt für Vermessung und Flurneuordnung wurde die modernste Vermessungstechnik in beeindruckenden Live-Demonstrationen vorgestellt (im Bild: Vorstellung des ersten Elektro-Messfahrzeugs).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Öffentliche Bekanntmachungen
Hildrizhausen/Altdorf
Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung im Flurneuordnungsverfahren Hildrizhausen/Altdorf in den Gewannen Stock und Hintere Kreben sowie Schnöde, Tal und Kreben. Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung wird ab dem 18.12.2023 Vermessungsarbeiten im Rahmen der Feststellung der Gebietsgrenze im o.g. Flurneuordnungsverfahren durchführen.
Hierzu müssen die Mitarbeiter die Flurstücke betreten, vorhandene Vermessungs- und Grenzzeichen aufdecken und eventuell temporäre Vermessungszeichen einbringen. Eingebrachte Vermessungs- und Grenzzeichen sind zu beachten und dürfen nicht entfernt werden.
Welche Flurstücke tatsächlich betroffen sind, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen. Diese Arbeiten sind für die Flurstückseigentümer gebührenfrei.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) vom 01.07.2004 (GBl. S. 469,509) in der geltenden Fassung. Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an Sachbearbeiter Peter Pahnke vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5031.
Landratsamt Böblingen, den 05.12.2023Amt für Vermessung und Flurneuordnunggez. Sprenger
Tiefenschleifengraben
Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung im Flurneuordnungsverfahren Jettingen/Gäufelden (Tiefenschleifgraben) in den Gewannen Tiefer Schleif, Rot, Oberes Tal, Huresrain, Unteres Tal, Kurze Mark, Basenwald und Pfluggrund der Gemarkung Unterjettingen und die Gewanne Oberholz, Reuten, Bären, Nandle, Platte, Davidswald, Nagolder Steig, Schäfenwald, Tiefenschleif, Niederholz und Niederholzer Halde der Gemarkung Öschelbronn.
Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung führt seit dem 18.12.2023 Vermessungsarbeiten im Rahmen des o.g. Flurneuordnungsverfahren durch. Hierzu müssen die Mitarbeiter die Flurstücke betreten, vorhandene Vermessungs- und Grenzzeichen aufdecken und eventuell Vermessungszeichen einbringen. Eingebrachte Vermessungs- und Grenzzeichen sind zu beachten und dürfen nicht entfernt werden.
Welche Flurstücke tatsächlich betroffen sind, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen.
Diese Arbeiten sind für die Flurstückseigentümer gebührenfrei.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) vom 01.07.2004 (GBl. S. 469,509) in der geltenden Fassung. Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an Sachbearbeiter Tim Grether vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5007.
Landratsamt Böblingen, den 09.01.2024Amt für Vermessung und Flurneuordnunggez. Sprenger
Informationen
Informationen, Übersichtskarten, Formulare
Links
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
(Oberste Flurbereinigungsbehörde) - Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
(Oberste Vermessungsbehörde) - Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL)
- Geodatenshop-Shop des LGL: Liegenschaftskarten, Flurstücksnachweise, SHAPE-, DXF-, NAS-Daten
- Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- Deutscher Verein für Vermessungswesen e.V. (DVW) Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement
Ausbildung
- Informationen zum Einsatz des Vermessungstechnikers (PDF, 14,658 MiB)
- Ausbildungswege und -möglichkeiten in der Vermessung
- Ausbildung im Landratsamt Böblingen - Beruf des Vermessungstechnikers
sowie mittlerer vermessungstechnischer Verwaltungsdienst und gehobener vermessungtechnischer Verwaltungsdienst - Berufsinformation zum Vermessungstechniker bei der Bundesagentur für Arbeit
Geodäsie im Fokus! (Hier soll der Berufsnachwuchs angesprochen werden. Die Webseite wendet sich an Schüler und Schülerinnen insbesondere der Klassen 12 und 13)