Der Kreistag
Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Kreistag wird alle 5 Jahre von der wahlberechtigten Kreisbevölkerung gewählt (zuletzt: 9. Juni 2024). Wahlberechtigt und auch wählbar sind die Einwohner des Landkreises, die Deutsche oder EU-Ausländer sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten im Gebiet des Landkreises wohnen. Wer das Wahlrecht durch Wegzug oder Verlegung des Hauptwohnsitzes verloren hat und vor Ablauf von 3 Jahren wieder in den Landkreis zieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, besitzt mit Rückkehr das Wahlrecht. Für die aktuelle Wahlperiode 2024 - 2029 wurden 86 Kreistagsmitglieder - 21 Kreisrätinnen und 65 Kreisräte gewählt.
Hier finden Sie die Bilanz des Kreistages 2019 bis 2024.
Sitzverteilung
Partei
|
Sitze |
---|---|
Freie Wähler |
23 |
CDU |
20 |
Bündnis 90 / GRÜNE |
12 |
SPD + Kreisrätinnen Die Linke |
12 |
AfD | 11 |
FDP - Volt-ÖDP | 7 |
S:ALZ | 1 |
Weitere Informationen wie Sitzungskalender, Hauptsatzung, etc. finden Sie im Bürgerinformationssystem.