Sprechfunker
Da die Anzahl der Teilnehmer im Sprechfunkbetrieb bei der Feuerwehr, Polizei, den Rettungsdiensten und allen anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) stetig wächst, müssen die Feuerwehrkräfte den Sprechfunkbetrieb an Einsatzstellen und im allgemeinen Dienstbetrieb sicher und fehlerfrei beherrschen.
Das Ziel der Ausbildung ist die Kenntnis der Grundlagen des Sprechfunkbetriebs der nichtpolizeilichen BOS und die zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunk-geräten im Feuerwehrdienst. In dem 16-stündigen Lehrgang, lernen die Lehrgangsteilnehmer neben theoretischen Inhalten, wie z.B. Rechtsgrundlagen und physikalischen Grundlagen, Kartenkunde, Verkehrsabwicklung und Gerätekunde auch in unterschiedlichen praktischen Übungen die Regeln des Sprechfunkbetriebes. In erster Linie gilt es, die entsprechenden Vorschriften kennenzulernen und umzusetzen. Nach einem schriftlichen Leistungsnachweis und einer praktischen Funkübung dürfen neue Sprechfunker in den Übungs- und Einsatzdienst an den Funkgeräten eingesetzt werden.
Voraussetzungen
Thema | Inhalt |
---|---|
Lehrgangsziel | Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. |
Voraussetzung | Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist das vollendete 18. Lebensjahr und die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 Der Lehrgang "Sprechfunker" soll vor Beginn der Lehrgänge "Atemschutzgeräteträger" und "Maschinisten" abgeschlossen sein |
Lehrgangsdauer | mindestens 16 Stunden (à 45 Minuten) |
Unterrichtsmethode | Gruppenarbeit, theoretischer Unterricht sowie praktische Ausbildung in der Gruppe |
Teilnehmerzahl | Min. 14, max. 24 Teilnehmer |
Lehrinhalt | Rechtliche Grundlagen, Physikalisch-technische Grundlagen, Sprechfunkbetrieb, Kartenkunde |
Erfolgskontrolle | schriftliche und praktische Prüfung |