Maschinistenausbildung
In der Maschinistenausbildung soll der Teilnehmer wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten als Kraftfahrer und Maschinist lernen. Das bedeutet u.a., dass der Maschinist je nach Fahrzeugtyp einen gültigen LKW-Führerschein besitzen muss. Er soll somit dann ein Feuerwehrfahrzeug sicher zum Einsatzort bringen und weiterhin die mitgeführten Aggregate bedienen können. Die Lehrinhalte umfassen den Aufbau und die Bedienung der unterschiedlichen Pumpenarten, das Erkennen von häufigen Fehlern sowie die rechtlichen Grundlagen eines Maschinisten.
Vor allem die praktische Ausbildung an den Geräten der Feuerwehr soll sicherstellen, dass der Teilnehmer diese Geräte bei Übungen und im Einsatz richtig bedienen kann. Gerade im Brandeinsatz hängt von der richtigen Bedienung der Feuerlöschkreiselpumpe die lebensnotwenige Löschwasserversorgung des sich im Feuer befindlichen Angriffstrupps direkt ab. Das plötzliche Versagen der Löschwasserversorgung in Richtung Löschfahrzeug oder nach vorne in Richtung Löscheinheiten könnte fatale Folgen haben. Insofern besetzt der Maschinist innerhalb eines Löschzuges eine wichtige Schlüsselposition.
Da sich in den Feuerwehren unterschiedlich moderne Löschfahrzeuge im täglichen Einsatz befinden, werden auch in der Ausbildung die alters- und bauartbedingten Unterschiede berücksichtigt.
Hinweise für Teilnehmer
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die Fahrerlaubnis der Klasse, die für das Führen der Löschfahrzeuge, für die sie als Maschinist vorgesehen sind, erforderlich ist.
Teilnehmer haben diese Voraussetzung am ersten Ausbildungstag durch die Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis (mind. Klasse C1) nachzuweisen.
Ohne die Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis ist die Teilnahme am Lehrgang nicht möglich.
Der Lehrgang "Sprechfunker" kann in Ausnahmefällen nachgeholt werden, wenn aus organisatorischen Gründen nicht anders möglich. In diesem Fall darf die Funktion als Maschinist erst nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang "Sprechfunker" ausgeübt werden.
Voraussetzungen
Thema | Inhalt |
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Lehrgangsziel | Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführter Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind. |
Zielgruppe | Aktive Feuerwehrangehörige |
Voraussetzung | Mindestalter: 18. Lebensjahr Truppmannausbildung (Teil 1 & 2), Sprechfunker, Fahrerlaubnis für die am Standort vorhandenen Löschfahrzeuge |
Lehrgangsdauer | 35 Stunden ( à 60 Minuten) |
Unterrichtsmethode | theoretischer Unterricht sowie praktische Ausbildung |
Teilnehmerzahl | min. 16, max. 24 Teilnehmer |
Lehrinhalt | Rechtsgrundlagen und Aufgabenbereiche, Löschfahrzeuge, Motorenkunde, kraftbetriebene und sonstige Geräte, Feuerlöschkreiselpumpen, Wasserförderung und Betrieb anderer Pumpen. |
Erfolgskontrolle | schriftliche und praktische Prüfung |
Rückfragen | Landratsamt Böblingen Stabsstelle Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen Tel.: 07031/663-1346 Fax: 07031/663-1981 feuerwehrwesen@lrabb.de |